Beim Ausscheiden aus einem Unternehmen in NRW oder bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis. Damit man das Arbeitszeugnis, sofern es nicht grottenschlecht ausgefallen ist, bei der nächsten Bewerbung oder einem Bewerbungsgespräch vorlegen kann, sollte das Arbeitszeugnis am letzten Tag der Beschäftigung dem Arbeitnehmer überreicht werden. Der Arbeitgeber […] weiterlesen