Landesregierung stärkt Jugendhilfe

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Die Landesregierung hat eine Verbändeanhörung eingeleitet, um mit einem Gesetzentwurf zur Änderung nordrhein-westfälischer Ausführungsgesetze zum SGB VIII die Jugendhilfe zu verbessern und die Rechte sowie den Schutz von Kindern zu stärken. Der Entwurf sieht die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den weiteren Ausbau von Ombudsstellen, eine verstärkte Berücksichtigung verschiedener Familienkonstellationen im Pflegekinderwesen und eine Stärkung der Vielfalt in Angeboten der Kinder- und Jugendförderung vor.

Die Ombudschaft NRW e.V. in Wuppertal besteht bereits seit über zehn Jahren als Ombudsstelle. Dort können sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene unabhängig beraten lassen und Unterstützung erhalten, falls sie sich vom öffentlichen oder freien Jugendhilfeträger nicht ausreichend beteiligt, beraten, betreut und beschieden fühlen. Die vorhandene Beratungs- und Beschwerdestelle Ombudschaft Jugendhilfe NRW unterstützt Ratsuchende kostenlos. Vor Ort tätige Ombudspersonen können bei Bedarf auch junge Menschen und ihre Eltern bei Gesprächen mit dem Jugendamt oder einer Einrichtung begleiten und unterstützen.

Des Weiteren behandelt der Gesetzentwurf das Thema vielfältige Familienformen und klärt, dass auch unverheirateten Paaren die Pflegeerlaubnis erteilt werden kann.

Die Kinder- und Jugendhilfe strebt nach einer gleichberechtigten Teilhabe junger Menschen. Um Chancengleichheit zu fördern und die Realität aller Kinder und jungen Menschen widerzuspiegeln, entwickelt sie Vielfaltskonzepte, die die individuellen Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen berücksichtigen. Zudem wird im Gesetzentwurf zum Kinder- und Jugendfördergesetz ein Leitprinzip für geschlechterreflektierende Jugendarbeit ergänzt.

Basierend auf einer Pressemitteilung von Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 28. März 2024

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