Die Verbraucherzentrale NRW informiert darüber, wie lange Masken und Tests haltbar sind und für wen Impfungen kostenlos sind.
Mit einem neuen Impfstoff und steigenden Infektionszahlen rückt das Thema Corona erneut in den Fokus. Auch wenn die Entwicklung im Herbst und Winter noch ungewiss ist, zeigen Fachleute derzeit keine besondere Besorgnis. Die Bevölkerung verfügt bereits über eine gewisse Grundimmunität durch Impfungen und durchgestandene Corona-Infektionen. Trotzdem tauchen mit dem Beginn der Erkältungssaison erneut Fragen auf, wie etwa die Notwendigkeit von Booster-Impfungen, Corona-Tests und das Tragen von Masken. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Ratschläge, wie man sich und andere schützen kann, wer Anspruch auf eine Auffrischungsimpfung hat, wer die Kosten dafür trägt und ob alte Tests noch verwendet werden können. Zum ersten Mal seit Beginn der Pandemie gibt es keine staatlichen Vorgaben für die winterliche Virensaison.
Muss ich mich erneut impfen lassen? Ab sofort ist in Arztpraxen der neue, an aktuelle Varianten angepasste Corona-Impfstoff verfügbar. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Auffrischungsimpfung (Booster) für alle Personen über 60 Jahren sowie für Menschen mit einem erhöhten Infektionsrisiko oder Vorerkrankungen. Diese Empfehlung gilt auch für Bewohner:innen von Pflegeheimen und Gesundheitspersonal. Der neue Impfstoff ist auch für Säuglinge ab dem 6. Monat geeignet. Die letzte Impfung oder Erkrankung sollte mindestens zwölf Monate zurückliegen, bevor der Booster verabreicht wird. Die Impfung ist in Arztpraxen, Betriebsärzt:innen und Apotheken erhältlich, allerdings ist sie nicht mehr für alle kostenlos. Die Krankenkassen decken die Kosten nur noch für die Personengruppen, die von der STIKO empfohlen werden. Für Personen außerhalb dieser Empfehlungen übernehmen die Krankenkassen die Kosten nur dann, wenn Ärzt:innen die Impfung aus medizinischen Gründen als notwendig erachten.
Corona-Tests verwenden und richtig lagern Es besteht derzeit keine Pflicht zur Durchführung von Tests, und kostenlose Schnelltests sind seit März nicht mehr verfügbar. Dennoch sind Corona-Tests nach wie vor eine effektive Methode, um Infektionen zu verhindern und gefährdete Personen zu schützen. Wenn Sie noch Tests aus dem vergangenen Winter haben, können sie auch für die neuen Virusvarianten verwendet werden. Es ist jedoch wichtig, auf das Haltbarkeitsdatum zu achten. Tests, die abgelaufen sind oder hohen Temperaturen (über 30 Grad) ausgesetzt waren, liefern ungenaue oder ungültige Ergebnisse und sollten im Hausmüll entsorgt werden. Tests sollten bei Temperaturen zwischen fünf und 30 Grad Celsius gelagert werden, und eine Aufbewahrung im Kühlschrank wird nicht empfohlen.
Auch Masken haben ein Verfallsdatum Es besteht keine Maskenpflicht in Bussen, Bahnen oder öffentlichen Einrichtungen, einschließlich Kliniken und Pflegeheimen. In einigen Fällen kann jedoch bei steigenden Infektionszahlen eine Maskenpflicht per Hausrecht verhängt werden. Wie bei Schnelltests ist auch bei Masken ein Verfallsdatum auf der Verpackung angegeben. Abgelaufene Masken sollten nicht mehr verwendet werden, da ihre Schutzwirkung nicht mehr garantiert ist. Es wird empfohlen, Masken an einem trockenen und sauberen Ort luftdicht verschlossen zu lagern.
Was tun bei Krankheitssymptomen? Bei Anzeichen von Krankheit sollten Betroffene nach Möglichkeit drei bis fünf Tage zu Hause bleiben und persönliche Kontakte, insbesondere zu älteren Menschen und Personen mit Vorerkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von Atemwegsinfektionen haben, einschränken.
Weitere Informationen zu den neuen Corona-Impfungen finden Sie hier: www.verbraucherzentrale.nrw/node/54467
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Basierend auf einer Pressemitteilung von Verbraucherzentrale NRW vom 26.09.2023