Das Land Nordrhein-Westfalen hat erstmals eine fundierte Analyse zur Fachkräftesituation in der Kinder- und Jugendarbeit durchgeführt. Der Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut/Technische Universität Dortmund hat eine speziell auf Nordrhein-Westfalen zugeschnittene Untersuchung mit dem Titel „Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe“ erstellt. Dabei wurden der Personalbestand, vorhandene Personallücken und zukünftige Personalbedarfe in der Kinder- und Jugendhilfe analysiert.
Die Studie zeigt, dass Nordrhein-Westfalen den höchsten Personalstand in der Kinder- und Jugendhilfe verzeichnete, nämlich rund 208.700 Personen im Zeitraum von 2020 bis 2022. Davon waren etwa 193.000 pädagogisch tätige Personen beschäftigt, was einem Zuwachs von 44 Prozent seit 2010/11 entspricht. Besonders die Kindertageseinrichtungen verzeichneten mit einem Zuwachs von 59 Prozent den größten Anstieg des Personals.
Trotz des starken Wachstums in den letzten zehn Jahren steht das System jedoch vor der Herausforderung des Fachkräftemangels. Die Studie prognostiziert je nach Szenario bis 2030 einen zusätzlichen Personalbedarf von rund 9.000 bis 20.000 Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen. Die Bundesagentur für Arbeit meldet für das Jahr 2022 eine Vollbeschäftigung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, was die Gewinnung weiterer Arbeitskräfte erschwert.
Kinder- und Jugendministerin Josefine Paul betont die Bedeutung der Studie und die Notwendigkeit, die bestehenden Maßnahmen zur Bewältigung des Fachkräftemangels zu verbessern. Die Landesregierung fördert verschiedene Maßnahmen, darunter das Kita-Helfer-Programm zur Förderung nicht-pädagogischen Personals und die erleichterte Einstellung ausländischer Studienabsolventen. Zukünftig will die Regierung verstärkt junge und erfahrene Menschen für pädagogische Berufe werben und sie dabei unterstützen.
Das Forschungsprojekt wurde vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.
Basierend auf einer Pressemitteilung von Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 22. Februar 2024