Die eigenen vier Wände sind für die meisten der perfekte Rückzugsort. Hier kommt man nach einem stressigen Tag zur Ruhe und kann die Hektik des Alltags hinter sich lassen. Doch schnell passiert es, dass durch einen Einbruch oder eine Naturkatastrophe im wahrsten Sinne des Wortes alles auf den Kopf gestellt wird. Wer sich rechtzeitig um eine Hausratsversicherung kümmert, bekommt wenigstens den Wert der beschädigten Einrichtungsgegenstände ersetzt.
Was ist versichert?
Wer in eine neue Wohnung oder ein Haus zieht, sollte sich nach einer Hausratsversicherung umsehen. Immerhin kann es schon kurz nach dem Umzug zu einem Schaden kommen. Wichtig ist, sich genau über die Bedingungen zu informieren, bevor man seine Unterschrift unter den Vertrag setzt. Immerhin sind nicht überall die gleichen Konditionen bindend. Die meisten Versicherungen zahlen für Schäden an folgenden Einrichtungsgegenständen:
- Sämtliche Möbel – also Betten, Tische, Sofas
- Lampen
- Boden: Teppich, Laminat, Parkett etc.
- Elektrogeräte
- Wertgegenstände
Wer vor dem Haus das Fahrzeug in einer Garage abstellen kann und dort auch einiges an Werkzeug, den Rasenmäher oder Fahrräder abstellt, sollte diese Gegenstände ebenfalls in die Versicherung inkludieren lassen. So geht man sicher, dass die Hausratversicherung tatsächlich alle Schäden abdeckt.
Bei welchen Schäden kann man mit Ersatz rechnen?
Bei Abschluss einer Hausratsversicherung möchte niemanden an den Ernstfall denken – trotzdem lohnt es sich, die Police samt Kleingedrucktem genau durchzulesen. Die meisten Versicherungen decken Schäden ab, die bei einem Einbruch entstehen. Wichtig ist zu klären, ob auch die Reparatur oder der Ersatz der Eingangstüre und der Fenster abgedeckt sind. Noch dazu wird bei Schäden durch Naturgewalten wie Sturm, Steinschlag oder einem Erdrutsch bezahlt. Wer in einem Hochwassergebiet zu Hause ist, sollte spezielle Vorkehrungen treffen und sich speziell gegen dieses Risiko versichern lassen. Außerdem zahlt die Versicherung, wenn Wasser austritt und einen Schaden verursacht. Auch bei Feuer wird der Wert der Einrichtung ersetzt.
Wie viel zahlen die Versicherungen?
Im Normalfall handelt es sich bei einer Hausratsversicherung um eine Neuwertversicherung. Das bedeutet, dass man jene Kosten ersetzt bekommt, die der Einrichtungsgegenstand neu kostet. Da sich technische Geräte sehr schnell weiterentwickeln, kann es bei Elektrogeräten wie Herd, Kühlschrank oder Laptop zu Abschlägen kommen. Wichtig ist zu bedenken, dass nur bis zum Wert der maximalen Versicherungssumme bezahlt wird. Diese wird vor Vertragsabschluss berechnet. Daher ist es sinnvoll, die von der Versicherung vorgeschlagene Maximalsumme zu prüfen und abzuwägen, ob dieser Betrag ausreicht, um im Extremfall alle Schäden abzudecken.