Private Pflegezusatzversicherungen: Was ist nötig und was nicht?

Pflegezusatzversicherung
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Durch die ständig steigende Lebenserwartung ergibt eine deutlich höhere Zahl von Pflegebedürftigen. Die gesetzliche Pflegeversicherung allein kann diesen finanziellen Mehraufwand kaum tragen – in der Zukunft wird sich dieses Problem noch deutlich ausweiten. Aus diesem Grund gibt es seit mehreren Jahren private Pflegezusatzversicherungen, mit denen sich die Kostenlücke zwischen dem tatsächlichen Pflegeaufwand und dem Betrag, den die Pflegeversicherung bezahlt, abdecken lässt.

Um das Risiko einer solchen Kostenlücke abzufangen, sollte man bereits in jungen Jahren und nicht erst als Senior oder schon älterer Mensch eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Versicherte hierbei männlich oder weiblich ist und ob die spätere Pflege stationär oder ambulant erfolgt. Ausschlaggebend für die Höhe der Beiträge sind vornehmlich das Alter des Versicherten sowie eventuell bestehende Vorerkrankungen. Um diese festzustellen, verlangen viele Versicherungsgesellschaften eine Gesundheitsprüfung vom Antragsteller. Dies ist auch der Grund, warum es sich besonders für junge Menschen empfiehlt, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Die Anfangsbeiträge sind dabei in der Regel sehr niedrig und belaufen sich auf nur wenige Euro im Monat. Durch den frühzeitigen Abschluss dieser Versicherung vermeidet man aber, dass die Beiträge mit zunehmendem Alter exorbitant ansteigen.

Im Folgenden stellen wir die beiden wichtigsten Formen der privaten Pflegezusatzversicherungen etwas genauer vor:

Pflegetagegeldversicherung

Die sogenannte Pflegetagegeldversicherung ist das weitaus beliebteste Modell einer privaten Pflegezusatzversicherung. Wie der Name bereits sagt, wird bei einer Pflegetagegeldversicherung abhängig vom Pflegegrad ein bestimmter Tagessatz ausgezahlt. Dieser Tagessatz muss im Versicherungsvertrag explizit festgelegt werden. Der Tagessatz wird dann auf den Monat hochgerechnet und von der Versicherung ausgezahlt.

Ein Beispiel: Wird im Versicherungsvertrag ein Tagegeld in Höhe von 30 Euro festgelegt, erhält der Versicherte 900 Euro im Monat ausgezahlt, wenn er in die höchste Pflegestufe eingeordnet wurde. Bei niedrigeren Pflegestufen bekommt er einen entsprechenden Anteil von dieser Summe ausgezahlt. Auch diese Konditionen müssen im Versicherungsvertrag festgelegt werden.

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Das Besondere hierbei ist: Die Pflegetagegeldversicherung zahlt das im Vertrag vereinbarte Tagegeld in jedem Fall aus – unabhängig davon, wie viel die Pflege für den Versicherten wirklich kostet. Der Versicherte beziehungsweise seine Angehörigen müssen also keine Kostennachweise erbringen, um die Versicherungsleistung ausgezahlt zu bekommen. Aus diesem Grund hat sich die Pflegetagegeldversicherung mittlerweile zur beliebtesten Form einer Pflegezusatzversicherung in Deutschland entwickelt.

Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung stellt die günstigere Variante einer Pflegezusatzversicherung dar. Trotzdem ist sie im Vergleich zu einer Pflegetagegeldversicherung weit weniger beliebt, da hierbei nur die tatsächlich entstandenen Kosten vom Versicherer ersetzt werden. Es wird also im Vertrag kein fixer Tagessatz festgelegt, der im Versicherungsfall ohne Berücksichtigung der tatsächlich entstandenen Kosten ausgezahlt wird, sondern es werden immer nur die Pflegeleistungen beziehungsweise Kosten vom Versicherer übernommen, die der Versicherte einwandfrei nachweisen kann – etwa durch eine Rechnung für einen Badewannenlift.

Eine Pflegekostenversicherung ist damit also mit einer normalen Krankenversicherung zu vergleichen. Sie ersetzt lediglich die wirklich entstandenen Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Besonders wichtig ist hierbei zu wissen, dass die Pflegekostenversicherung grundsätzlich nicht alle entstandenen Pflegekosten übernimmt, sondern nur die Kosten, welche über die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung hinaus entstanden sind. Konkret heißt das, dass die Pflegekostenversicherung also immer nur die Differenz zwischen den tatsächlich entstandenen Kosten und den Kosten, welche die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt, ausgleicht.

Der Versicherte ist also bei dieser Form der Pflegezusatzversicherung immer verpflichtet, die wirklich entstandenen Kosten für die Pflege in geeigneter Form nachzuweisen. Dies kann sehr lästig sein. Schwierig wird es auch, wenn der Versicherte nicht von einem professionellen Pflegepersonal gepflegt wird, sondern beispielsweise von seinem Partner oder einem Familienangehörigen. Hierbei lassen sich die Kosten kaum konkret beziffern, so dass man dazu übergegangen ist, diese durch regelmäßige Ortsbesichtigungen von einem professionellen Pflegedienst einschätzen zu lassen. Der Versicherte muss also damit rechnen, überprüft zu werden. Auch das gefällt sicherlich nicht jedem.

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Bei einer häuslichen Pflege, beispielsweise durch den Ehepartner oder einen Verwandten, zahlte die Pflegekostenversicherung allerdings nur den Anteil, den auch die gesetzliche Pflegeversicherung bei der sogenannten Laienpflege in ihren Versicherungsbedingungen vorsieht. Dies ist in den meisten Fällen wesentlich weniger, als beispielsweise bei einer Pflegetagegeldversicherung bezahlt wird.