Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW), Rik Steinheuer, äußerte seine Freude über den Kabinettsbeschluss und bezeichnete ihn als großen Erfolg für Millionen von Bürgerinnen und Bürgern im Land.
Im Oktober 2018 startete der BdSt NRW die Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“ und erhielt aktive Unterstützung von vielen Bürgerinnen und Bürgern sowie befreundeten Verbänden. Über Monate hinweg sammelte der BdSt NRW Unterschriften in den Städten und Gemeinden des Landes. Im September 2019 übergab der BdSt NRW fast eine halbe Million Unterschriften an den Landtagspräsidenten.
Der vorliegende Gesetzesentwurf schafft schließlich Rechtssicherheit für zahlreiche Grundstückseigentümer. Obwohl sie bereits seit 2020 durch Förderprogramme entlastet wurden, bestand immer die Sorge, dass diese Programme eingestellt werden könnten. Die von der Landesregierung auf den Weg gebrachte Gesetzesänderung, die noch vom Landtag gebilligt werden muss, beseitigt diese Unsicherheit.
Allerdings werden nach dem Gesetzentwurf weiterhin Beiträge für den Ausbau von Straßen erhoben, deren Planung vor dem 1. Januar 2018 begonnen wurde. Steinheuer betonte, dass dies bedeute, dass tausende Unterstützer der Volksinitiative von dieser Entlastung ausgeschlossen sind. Er fordert deshalb eine Überarbeitung, beispielsweise durch eine Vorverlegung des Stichtags oder die Schaffung eines Härtefallfonds nach dem Vorbild Bayerns für diese Personen. Der BdSt NRW ist der Ansicht, dass die Mittel für diese Entlastung vorhanden sind, da bis Ende September 2023 nur etwas mehr als 75 Millionen Euro aus dem Landesprogramm ausgegeben wurden. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich fast 157 Millionen Euro im Fördertopf. Der Verband sieht auch die Möglichkeit zur weiteren Reduzierung der Ausgaben für die Kommunen durch eine weniger bürokratische Erstattung der wegfallenden Beiträge. Eine Option wäre die deutliche Erhöhung einer Pauschale im Gemeindefinanzierungsgesetz.
Basierend auf einer Pressemitteilung von Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. vom 18.10.2023