Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige: Neue Regeln ab dem 1. Januar 2024

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Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen für die Nachbarschaftshilfe von Pflegebedürftigen. Künftig ist es nicht mehr zwingend erforderlich, an einem Qualifizierungskurs teilzunehmen. Stattdessen genügt die Kenntnis des Informationsangebots der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz oder der Broschüre „Nachbarschaftshilfe – Tipps und Informationen für Helfende“. Diese Broschüre, die nun auf der Website der Nachbarschaftshilfe (https://nachbarschaftshilfe.nrw) und im Broschüren-Service des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) (https://broschuerenservice.mags.nrw) verfügbar ist, bietet Helferinnen und Helfern das erforderliche Wissen für ihr bürgerschaftliches Engagement in komprimierter Form.

Sozialminister Karl-Josef Laumann betont, dass die ambulante Versorgung aufgrund des Anstiegs pflegebedürftiger Menschen und dem Ausscheiden von professionell pflegenden Fachkräften vor Herausforderungen steht. Dabei spiele die Nachbarschaftshilfe eine wichtige Rolle, und ihre Inanspruchnahme wurde dauerhaft erleichtert. Die Broschüre bietet einen Überblick über die Möglichkeiten der Nachbarschaftshilfe, den Entlastungsbetrag und die Rahmenbedingungen. Sie informiert über Krankheitsbilder, Besonderheiten der Pflegebedürftigkeit und den Umgang mit Herausforderungen. Themen wie richtiges Verhalten bei Erster Hilfe werden ebenfalls behandelt.

Laumann freut sich über die Vereinfachung der Inanspruchnahme der Nachbarschaftshilfe und betont die Bedeutung des Engagements der Helferinnen und Helfer für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Die neue Regelung löst eine befristete Ausnahmeregelung ab, die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführt wurde und am 31. Dezember 2023 ausgelaufen wäre. Die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) wurde erstmals am 21. März 2020 um Ausnahmeregelungen zur Unterstützung der häuslichen Versorgung während der Pandemie ergänzt. Diese beinhalteten unter anderem den Verzicht auf den normalerweise erforderlichen Nachweis einer geeigneten Qualifizierung im Umfang eines Pflege- und Nachbarschaftskurses.

Basierend auf einer Pressemitteilung von Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 30.12.2024

siehe auch:  DAK-Gesundheit: 5,38 Milliarden für Gesundheit und Pflege in NRW