Gute Vorsätze: Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps zu Fitnessstudioverträgen

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Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps rund um Fitnessstudio-Verträge, insbesondere wenn gute Vorsätze für das neue Jahr in die Anschaffung eines teuren Fitnessstudiovertrages münden, der möglicherweise nicht regelmäßig genutzt wird.

Carolin Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW, betont die Wichtigkeit, sich nicht nur von Rabatten, sondern vor allem von den regulären monatlichen Beiträgen leiten zu lassen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine sorgfältige Prüfung der Erreichbarkeit, Öffnungszeiten und Mitgliedsbeiträge, vorzugsweise durch ein kostenloses Probetraining, ratsam ist. Der Vertrag sollte nicht überstürzt vor Ort, sondern in Ruhe zu Hause gelesen und geprüft werden. Es empfiehlt sich auch, nach besonderen Rabatten für bestimmte Gruppen zu fragen.

Bei der Wahl der Vertragslaufzeit wird darauf hingewiesen, dass Verträge in der Regel für eine feste Dauer abgeschlossen werden. Eine Erstlaufzeit von 24 Monaten ist üblich, kann jedoch je nach Lebenssituation angepasst werden. Wichtig ist, die Kündigungsfristen frühzeitig zu notieren, wenn eine Kündigung in Erwägung gezogen wird.

Hinsichtlich nachträglicher Preiserhöhungen wird klargestellt, dass solche Erhöhungen nicht ohne Weiteres möglich sind. Verträge müssen grundsätzlich eingehalten werden, wie sie vereinbart wurden. Eine wirksame Preisanpassungsklausel muss klar in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt sein oder beide Vertragsparteien müssen der Preiserhöhung zustimmen. Kunden können den Vertrag in der Regel nicht außerordentlich kündigen, wenn das Fitnessstudio (unzulässigerweise) die Preise erhöht. Ohne wirksame Preisanpassungsklausel und Zustimmung der Kunden bleibt es beim ursprünglich vereinbarten Preis.

Für die Kündigung von Fitnessstudio-Verträgen wird empfohlen, die Kündigungsfrist einzuhalten und die Kündigung nachweisbar zu machen, beispielsweise durch Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail. Bei der Abgabe der Kündigung im Fitnessstudio sollte der Eingang quittiert werden.

siehe auch:  Journalistenpreis der Verbraucherzentrale NRW

Die Verbraucherzentrale NRW bietet weitere Informationen zu undurchsichtigen Vertragsklauseln von Fitnessstudios sowie kostenpflichtige Rechtsberatung. Interessierte finden mehr dazu unter den angegebenen Links auf der Website der Verbraucherzentrale NRW.

Basierend auf einer Pressemitteilung von Verbraucherzentrale NRW e.V. vom 2.12.2024