Verbraucherzentrale NRW informiert über Hochwasserversicherungen

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Angesichts des vorhergesagten Dauerregens und der angespannten Hochwassersituation, insbesondere in Niedersachsen und einigen Regionen von Nordrhein-Westfalen, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, über den Abschluss einer Elementarschadenversicherung nachzudenken, um sich vor hohen Eigenkosten zu schützen. Hier sind einige Tipps zu Versicherungen und ihrem Schutzumfang:

Die erweiterte Wohngebäudeversicherung

  • Hauseigentümer schließen in der Regel eine verbundene Wohngebäudeversicherung ab, die Schäden durch Brand, Sturm, Hagel, Blitzeinschlag und Leitungswasser abdeckt.
  • Durch eine Erweiterung mit einer Elementarschadenversicherung kann auch Schutz bei Überschwemmungen und Unwetterschäden gewährleistet werden.
  • Vor Vertragsabschluss sollte überprüft werden, ob die Elementarschadenversicherung auch Schäden durch Rückstau abdeckt, und ob der Einbau einer Rückstauklappe erforderlich ist, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Die erweiterte Hausratversicherung

  • Die Hausratversicherung schützt üblicherweise vor Einbruch oder Raub, deckt jedoch nicht automatisch Schäden durch eindringendes Wasser ab.
  • Mieter und Hausbesitzer können diese Versicherung mit einem Elementarschadenschutz erweitern, um auch vor den Folgen von Überschwemmungen geschützt zu sein.
  • Bei sicheren, höheren Etagen können sich Mieter und Hausbesitzer den Zusatzschutz sparen.

Wartezeit und Zahlungsmodalitäten

  • Der Versicherungsschutz tritt nicht sofort nach Vertragsabschluss in Kraft.
  • Die Versicherer legen individuell fest, wie lange die Wartezeit dauert, oft zwischen zwei und sechs Monaten.
  • Diese Wartezeit soll verhindern, dass kurz vor einem erwarteten Unwetter noch schnell Versicherungsschutz abgeschlossen wird.

Wann die Versicherung nicht zahlt

  • Schäden, die durch offene Fenster oder Türen entstehen, sind nicht durch Haus- und Wohngebäudeversicherungen abgedeckt.
  • Es ist wichtig, Fenster und Türen bei Unwettern immer geschlossen zu halten.
  • Der Schutz kann auch beeinträchtigt sein, wenn Wasser durch Risse ins Haus eindringt.
  • Maßnahmen wie die wasserdichte Absiegelung von Kellern oder der Einbau regenundurchlässiger Kellerfenster können vor Überflutungen schützen.
  • Nicht versichert sind das Eindringen von Grundwasser und Schäden durch Sturmfluten.
siehe auch:  Perfekter Schutz fürs Eigenheim – die Hausratsversicherung

Weiterführende Infos und Links:

  • Für persönliche Beratungen rund um Hausrat- und andere Versicherungen bietet die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale NRW 30-minütige Gespräche für 45 Euro an. Weitere Informationen dazu sind auf www.verbraucherzentrale.nrw/node/1445 verfügbar.

Basierend auf einer Pressemitteilung von Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. vom 4.12.2024