Die Landesregierung NRW unterstützt mit dem Programm „Start-up Transfer.NRW“ Unternehmensgründungen aus Hochschulen, um innovative Produkte und Dienstleistungen erfolgreich umzusetzen. In der zweiten Wettbewerbsrunde hat der Begutachtungsausschuss elf von 19 eingereichten Gründungsvorhaben zur Förderung empfohlen. Für das Programm stehen das Land Nordrhein-Westfalen und die Europäische Union bis 2027 insgesamt 40 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Für die nun empfohlenen Vorhaben sind rund 2,9 Millionen Euro bereit. Anträge für die nächste Runde des Förderprogramms können bis zum 31. Januar 2024 bei der Innovationsförderagentur NRW eingereicht werden.
Wirtschafts– und Klimaschutzministerin Mona Neubaur betonte die Notwendigkeit von Innovationen und nachhaltigen Lösungen für die klimaneutrale Transformation. Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen spielten eine zentrale Rolle bei der Gestaltung dieses Wandels. Das Programm „Start-up Transfer.NRW“ soll das kreative wissenschaftliche Potenzial erschließen, um zukunftsweisende Ideen, Produkte und Dienstleistungen schnell in die Praxis umzusetzen und somit den Wirtschaftsstandort zu stärken.
Das Förderprogramm richtet sich an Gründerinnen und Gründer sowie Gründungsteams in Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Sie können für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten jeweils bis zu 270.000 Euro erhalten.
Das Programm „Start-up Transfer.NRW“ fördert:
- Gründerinnen und Gründer aus nordrhein-westfälischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.
- Die am Markt orientierte Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen und Know-how zu Produkten, Dienstleistungen und Verfahren (Validierung, Proof of Concept, Prototyping).
- Die Vorbereitung einer Unternehmensgründung durch die Weiterentwicklung eines Geschäftsplans für die Gründungs- und frühe Wachstumsphase.
- Die projektbegleitende Beratung durch einen branchenerfahrenen Coach.
Die jeweilige Hochschule oder Forschungseinrichtung stellt den Antrag bei der Innovationsförderagentur NRW. Die Unternehmensgründung soll im Laufe des Projekts erfolgen; die Gründung selbst wird nicht gefördert.
Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung sind verfügbar unter www.in.nrw/start-up-transfer-nrw. Ansprechperson für Antragstellende ist Dr. Hendrik Vollrath, 02461 61-3347, h.vollrath@fz-juelich.de.
Empfohlene Projekte in der zweiten Wettbewerbsrunde:
- BiProMicro, Universität Bielefeld: Die mikrofluidische Einzelzellkultivierung wird als Alternative für die Bioprozessentwicklung genutzt, um innovative biotechnologische Produkte herzustellen.
- Datapods, Universität Bonn: Die App Datapods vereinfacht und automatisiert den Prozess der Anforderung und Löschung eigener Daten auf Grundlage der DSGVO.
- Melodizr, Universität Bonn: Eine Musikplattform, die Einblicke in den kreativen Entstehungsprozess von Musikstücken ermöglicht.
- Somate, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf: Eine digitale Gesundheitsanwendung für Menschen mit somatoformen Störungen.
- Freshpoint, Universität Duisburg-Essen: Entwicklung einer autonomen Shopping-Plattform zur automatisierten Erkennung von Kunden- und Warenbewegungen.
- 3DVRpro, Technische Hochschule Köln: Ein 3D-VR-Serious Game im Bereich Produktion und Logistik für Ausbildungszwecke.
- RheinSharing, Technische Hochschule Köln: Entwicklung von innovativen Strömungskraftwerken für die dezentrale Energieerzeugung in Flüssen.
- TwinIt, Technische Hochschule Köln: Ein Gateway, das Betriebsdaten von Gebäuden zusammenführt und einen digitalen Zwilling des Gebäudes bereitstellt.
- Cumuneo, Universität Münster: Eine cloudbasierte Plattform zur Unterstützung von Verwaltungen beim Nachhaltigkeitsmanagement.
- Tentris, Universität Paderborn: Eine hoch skalierbare Datenbank mit DSGVO-konformer künstlicher Intelligenz.
- Step into Motion, Bergische Universität Wuppertal: Eine gesundheitspsychologische E-Health-Plattform für Krebsüberlebende mit individualisierten, verhaltenspsychologisch fundierten gesundheitsfördernden Maßnahmen in Online-Kursen.
Basierend auf einer Pressemitteilung von Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 21.12.2023