Der Landtag in Düsseldorf hat am Freitag nach der dritten und finalen Lesung das Bürgerenergiegesetz verabschiedet. Damit wird die finanzielle Beteiligung von Anliegern und Standortkommunen an den Gewinnen der Windkraft im Bundesland Nordrhein-Westfalen zur Pflicht. Gemäß dem neuen Gesetz müssen sich Vorhabenträger und Kommune im Vorfeld eines Projektes auf eine Beteiligungsvereinbarung einigen. Falls keine Einigung erzielt wird, ist der Vorhabenträger verpflichtet, eine vorgeschriebene, empfindliche Abgabe an die Kommune zu zahlen und einen festgelegten Anteil des Projekts finanziell für die Beteiligung der Anwohner zu öffnen.
In jedem Fall profitieren nun die Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger in direkter Nähe zu neuen Windkraftanlagen. Die Landesregierung hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2027 1.000 neue Windkraftanlagen zu errichten. Die Hoffnung ist, dass durch die finanzielle Beteiligung vor Ort die Akzeptanz für neue Windräder steigt.
Dr. Christian Untrieser, energiepolitischer Sprecher der CDU, bezeichnete das Gesetz als Weihnachtsgeschenk für die Menschen in NRW. Michael Röls-Leitmann, energiepolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, hob insbesondere die Rolle der Genossenschaften hervor und dankte ihnen ausdrücklich für ihre Arbeit an der Energiewende. Peter Götz, Vorstandsmitglied beim Genossenschaftsverband, betonte die Bedeutung von Genossenschaften als Mittel zur direkten Bürgerbeteiligung bei Energiewende-Projekten. Der Verband vertritt über 100 Energiegenossenschaften allein in NRW und erwartet durch das Gesetz eine Stärkung der Bürgerbeteiligung, die als Beispiel für die nationale Energiewende dienen könnte. Götz ist überzeugt, dass Beteiligung die Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien erhöht und eine große Chance für Genossenschaften darstellt.
Basierend auf einer Pressemitteilung von Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. vom 19.12.2023