Sofortiger Abschiebestopp für jesidische Minderheit

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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat aufgrund der schwierigen menschenrechtlichen Situation für Angehörige der jesidischen Minderheit im Irak einen sofortigen Abschiebestopp erlassen, wie die „Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung“ (NRZ, Dienstagsausgabe) berichtet. Grundlage ist ein Erlass des zuständigen Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration. Das Land Nordrhein-Westfalen stehe damit weiter zu seiner humanitären Verantwortung, Menschen, denen in ihrer Heimat Tod und Verfolgung droht, Schutz zu gewähren, teilte das Ministerium auf NRZ-Anfrage mit. Der Abschiebestopp gilt ab sofort für drei Monate mit der Option, ihn einmal landesseitig um drei Monate zu verlängern.

Der Bundestag hat im Januar 2023 einen einstimmigen Beschluss gefasst, der den Genozid an den Jesiden und die schweren Verbrechen des IS anerkennt. Bislang hat das Bundesinnenministerium daraus aber keinen besonderen Schutzstatus für diese Gruppe abgeleitet. Das kritisiert Fluchtministerin Josefine Paul. Sie erklärte, dass sie sich mehrfach und über einen längeren Zeitraum beim zuständigen Bundesinnenministerium für einen bundesweiten Abschiebestopp eingesetzt habe, jedoch bisher erfolglos. Sie betonte, dass Ministerin Faeser leider keine Schlüsse aus der verheerenden menschenrechtlichen Situation, insbesondere für Frauen und Kinder, ziehe und sich untätig zeige.

Basierend auf einer Pressemitteilung von Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung vom 18.12.2023

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