Wofür ist eine Reiserücktrittsversicherung da?
Viele Menschen fragen sich, wofür eine Reiserücktrittsversicherung überhaupt da ist. Schließlich kann man seinen Urlaub ja auch einfach absagen, oder? Doch das ist leider nicht ganz so einfach. Denn wer seinen Urlaub absagt, der muss in der Regel mit hohen Stornokosten rechnen. Diese Kosten können bis zu 100 % des Reisepreises betragen! Hinzu kommt, dass viele Reiseveranstalter gar keine Umbuchung mehr zulassen – man verliert also sein Geld ganz einfach. Mit einer Reiserücktrittsversicherung ist man auf der sicheren Seite und muss im Falle einer Absage keine hohen Kosten befürchten.
Muss ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Müssen Sie nun wirklich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen? Im Prinzip nicht. Allerdings ist es ratsam, wenn Sie sich die Frage stellen, ob für Sie persönlich eine solche Versicherung sinnvoll ist oder nicht, eine abzuschließen. Denn es geht um Ihren Urlaub. In einem solchen Anliegen auf der sicheren Seite zu sein sollte also nicht verkehrt sein.
Welche Leistungen sind in einer Reiserücktrittsversicherung enthalten und wann greift sie?
Eine Reiserücktrittsversicherung sollte eine Reihe von Leistungen enthalten, um Sie bei einer unerwarteten Absage Ihrer Reise zu unterstützen. Die folgenden Leistungen sollten in einer guten Reiserücktrittsversicherung enthalten sein: – Erstattung der nicht genutzten Reisekosten: Dieser Punkt ist wahrscheinlich der wichtigste, da Sie nach Absage Ihrer Reise möglicherweise nicht in der Lage sind, Ihr Geld zurückzubekommen. Eine gute Reiserücktrittsversicherung wird Ihnen die nicht genutzten Reisekosten erstatten, damit Sie Ihr Geld nicht verlieren. – Umbuchungskostenerstattung: Wenn Sie Ihre Reise umbuchen müssen, können die Umbuchungskosten sehr hoch sein. Eine gute Reiserücktrittsversicherung wird diese Kosten erstatten, damit Sie keine zusätzlichen Kosten haben. – Krankheitserkrankung: Wenn Sie vor Ihrer Reise krank werden, kann eine gute Reiserücktrittsversicherung Ihre Krankheitskosten übernehmen. Dies ist besonders hilfreich, wenn Sie keine Krankenversicherung haben oder Ihre Krankenversicherung keine ausreichende Deckung bietet. – Todesfall: Wenn ein Familienmitglied oder Freund vor der Reise stirbt, kann eine gute Reiserücktrittsversicherung die Kosten für die Rückführung des Verstorbenen übernehmen. Dies ist eine große Hilfe für diejenigen, die mit dem Tod eines geliebten Menschen nicht alleine fertig werden können.
Kann ich auch nach der Buchung einer Reise noch eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Die Buchung einer Reise ist immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Viele Menschen sind in gewissen Risikosituationen auf eine Reiserücktrittsversicherung angewiesen. Doch was, wenn die Buchung bereits erfolgt ist und man erst nachträglich von dem Risiko erfährt? Kann man in diesem Fall noch eine Reiserücktrittsversicherung abschließen? Grundsätzlich ist es möglich, auch nach der Buchung einer Reise noch eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Allerdings sollte man beachten, dass viele Versicherer in ihren Bedingungen festlegen, dass der Versicherungsabschluss spätestens 24 bis 48 Stunden nach Abschluss der Buchung getätigt sein muss, um den vollen Umfang der Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Darüber hinaus gibt es verschiedene Ausschlüsse, die bei später Abschluss der Versicherung berücksichtigt werden müssen. Beispielsweise versuchen viele Menschen mithilfe einer Reiserücktrittsversicherung Urlaubsansprüche gegen ihren Arbeitgeber durchzusetzen. Dies ist jedoch in aller Regel ausgeschlossen, da es sich hierbei um kein unvorhergesehenes Ereignis handelt.
Ist sie nun sinnvoll oder nicht?
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein kann, wenn man bedenkt, welche Kosten im Falle einer unvorhergesehenen Absage anfallen können. Allerdings sollte man sich gut informieren und die Bedingungen genau durchlesen, bevor man eine solche Versicherung abschließt.