In NRW wird nur 1 % des Bauschutts wiederverwertet

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Die Ersatzbaustoffverordnung wurde 2023 vom Bund eingeführt, um rechtssicher große Mengen an Bauabfällen wie Bauschutt, Straßenaufbruch, Boden oder Steine in Deutschland wiederverwerten zu können. Nordrhein-Westfalen verzeichnet schätzungsweise allein 40 Millionen Tonnen dieser Abfälle. Das Umweltministerium hat nun einen ersten Teilbericht zur Umsetzung der Verordnung und den Auswirkungen auf die Stoffkreisläufe in Nordrhein-Westfalen vorgelegt.

Umweltminister Oliver Krischer erklärte, dass nur etwa ein Prozent der aufbereiteten mineralischen Baustoffabfälle für den Hochbau wiederverwertet werde. Er betonte die Notwendigkeit, dieses Potenzial zu nutzen, um wertvolle Ressourcen zu schützen und die Wirtschaft unabhängiger von Importen zu machen. Er wies darauf hin, dass dafür Innovationen in der Recycling-Branche erforderlich seien, wie beispielsweise spezielle Aufbereitungsanlagen für Bauschutt und Bodenaushub sowie eine umweltgerechte Behandlung teerhaltiger Straßenausbaustoffe.

Ein Beispiel für eine solche Innovation ist ein neu entwickeltes Verfahren eines Unternehmens in Hünxe. Durch eine Nasswäsche in Kombination mit verschiedenen Sortier- und Trennverfahren können hochwertige Gesteinskörnungen für den Hochbau und den Tiefbau aus Bauschutt, Bodenmaterial und verschiedenen Bauabfallgemischen zurückgewonnen werden. Die in Nordrhein-Westfalen derzeit einzige Recyclinganlage mit diesem Verfahren wurde mit Landesmitteln gefördert und ist seit 2023 in Betrieb.

Das Umweltministerium legt nun mit dem ersten Teilbericht zum „Monitoring-Programm zur Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung und zu den Auswirkungen auf die Stoffkreisläufe mineralischer Abfälle und Nebenprodukte in Nordrhein-Westfalen“ Zahlen und Fakten zum Aufkommen und zur Nutzung mineralischer Ersatzbaustoffe in Nordrhein-Westfalen vor. Das Monitoring-Programm wird in Kooperation mit dem Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV) und der Fachhochschule Münster durchgeführt.

Die Mengenanalyse soll in den Jahren 2024 und 2025 wiederholt werden. Das Umweltministerium hat außerdem eine landesweite Probenahme- und Untersuchungskampagne an Bodenmaterial und Recyclingbaustoffen beauftragt. Die Erkenntnisse der verschiedenen Teilprojekte des Monitorings sollen in die bundesweite Evaluierung der Ersatzbaustoffverordnung einfließen.

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Basierend auf einer Pressemitteilung von Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 22.03.2024