Vodafone hat die Leistungsfähigkeit des Kabel-Glasfasernetzes in Hürth gesteigert. Hierzu hat der Netzbetreiber eine technische Umstellung durchgeführt, bei der bis zu 350 TV-Sender und Hörfunkprogramme neue Frequenzen zugewiesen wurden. Nach der Umstellung ist es erforderlich, einen Sendersuchlauf durchzuführen, um das Programm wie gewohnt zu empfangen. In den meisten Fällen wird dieser Suchlauf automatisch vom TV-Receiver durchgeführt. Die Frequenzumstellung in Hürth fand in der Nacht vom 18.10. auf den 19.10. statt.
Empfangsgeräte von Vodafone, früher Unitymedia oder Sky, finden die Sender in der Regel automatisch nach der Umstellung. Vodafone empfiehlt seinen Kunden, die Empfangsgeräte und Kabel-Router zum Zeitpunkt der Umstellung nicht vom Stromnetz zu trennen und am Morgen danach zu überprüfen, ob alle Sender wie gewohnt empfangen werden. Dies sollte insbesondere bei Vodafone-eigenen Endgeräten der Fall sein, da sich die Sendeplätze (LCN-Nummern) nicht ändern. Bei Geräten von anderen Anbietern oder direkt an das Kabelnetz angeschlossenen Fernsehern kann ein Sendersuchlauf notwendig sein, der von Hand gestartet werden muss. Je nach Gerät kann es erforderlich sein, Favoritenlisten anzupassen und Aufnahmen neu zu programmieren, um den reibungslosen Betrieb sicherzustellen.
Vodafone hat seine Kunden im Vorfeld über die Umstellung per Brief, E-Mail, Hausaushänge, SMS und Social Media informiert. Informationen und Unterstützung zur Frequenzumstellung finden Vodafone-Kunden auf der Service-Seite www.vodafone.de/frequenzumbelegung. Bei weiteren Fragen können sich Vodafone-Kunden an die Telefon-Hotline unter der Nummer 0800 10 70 830 wenden.
Hintergrund zur Umstellung und Verbreitung des TV-Signals:
Vodafone betreibt insgesamt fünf große Sendezentren zur Verbreitung des TV-Signals. Diese Sendezentren befinden sich in Frankfurt-Rödelheim, München, Kerpen bei Köln, Stuttgart und Mannheim und versorgen ganz Deutschland mit dem Fernsehsignal. In den Sendezentren werden die ankommenden Daten der TV-Sender in sendefähige Signale umgewandelt und dann in das regionale Verteilnetz weitergeleitet. Hierbei handelt es sich um die sogenannten „Hubs“, regionale Technik-Standorte, die die verschiedenen Regionen und Einzugsgebiete mit dem digitalen TV-Signal versorgen. Zudem werden regionale TV-Programme dem Datenstrom hinzugefügt.
Vodafone gleicht nun das zuvor regional unterschiedlich genutzte TV-Frequenzspektrum im Kabel-Glasfasernetz deutschlandweit an. Über mehrere Monate hinweg werden die TV- und Hörfunksender für insgesamt 13 Millionen TV-Kunden bundesweit umgestellt. Das langfristige Ziel ist, einen größeren Spielraum für höhere Leistung und Datenraten zu schaffen.
Digitale Aufschaltung von Radiosendern in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg:
Im Zuge der Umstellung werden auch die Radiosender in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg digital aufgeschaltet. In den 13 anderen Bundesländern erfolgt die digitale Übertragung des Radioprogramms bereits seit 2018, und analoge Signale sind nicht mehr verfügbar.
GigaTV mit mehr als 100 Free-TV und 90 Pay-TV-Sendern:
Fernsehen über Kabel steht für zuverlässige Technik, stabile Bild- und Tonqualität und ein breites Programmangebot. Vodafone, Deutschlands größter TV-Anbieter mit fast 13 Millionen Fernsehkunden, bietet über die TV- und Entertainment-Plattform GigaTV Zugriff auf mehr als 100 Free-TV- und mehr als 90 Pay-TV-Sender sowie eine große Auswahl an Mediatheken. Viele dieser Programme werden in HD-Qualität ausgestrahlt. Mit Internetgeschwindigkeiten von bis zu 1.000 Mbit/s ist es möglich, die Inhalte der beliebtesten Streaming-Anbieter ruckelfrei abzurufen.
Achtung: Änderung im Telekommunikationsgesetz betrifft Mieter und Kabelfernsehen:
Vodafone weist auf eine Gesetzesänderung hin, die sich auch auf das Kabelfernsehen auswirkt. Ab spätestens dem 1.7.2024 darf Fernsehen nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Millionen von Mietern sind betroffen, insbesondere solche, die ihr Fernsehsignal über das TV-Kabel empfangen.
Hintergrund zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes:
Bisher wurde die Abrechnung für Kabelfernsehen in Mietverhältnissen über ein sogenanntes Sammelinkasso abgewickelt. Das bedeutet, dass jeder Mieter die Kosten für den Kabelanschluss über die Mietnebenkosten an die Hausverwaltung zahlt, die das Geld dann an den TV-Anbieter weiterleitet. Dieses Prinzip der solidarischen Umlage der Betriebskosten des Hauses über die Mietnebenkosten hat in den letzten Jahrzehnten niedrige TV-Preise für alle Mieter ermöglicht. Die Kosten für die Kabel-TV-Versorgung der Mieter variierten je nach Vertragsleistung zwischen dem Kabelnetzbetreiber und der Wohnungswirtschaft. Durch eine Änderung im Telekommunikationsgesetz entfällt die Möglichkeit der Umlage der Kosten für TV-Anschlüsse über die Mietnebenkosten.
Basierend auf einer Pressemitteilung von Vodafone GmbH vom 16.10.2023