Firmenwagen – sinnvoll oder nicht?

Der finanzielle Vorteil aus der Nutzung eines Firmenwagens ist steuerpflichtig. Foto: © Sondem /stock adobe
Der finanzielle Vorteil aus der Nutzung eines Firmenwagens ist steuerpflichtig. Foto: © Sondem /stock adobe

In Deutschland bieten einige Arbeitgeber die Möglichkeit eines Firmenwagens an. Die Arbeitnehmer dürfen den Firmenwagen dann oft auch für private Zwecke nutzen. Dieses Szenario erscheint verlockend und lukrativ.

Leider hat diese gute Absicht in der Praxis viele Haken. Das Finanzamt prüft die Dienstwagennutzung im Rahmen der steuerpflichtigen Sachbezüge. Wenn Sie vor der Wahl zwischen einem Dienstwagen und mehr Gehalt stehen, sollten Sie die genauen steuerlichen Auswirkungen kennen und evtl. einen Firmenwagenrechner nutzen. Erst dann sollten Sie sich zwischen den verfügbaren Optionen entscheiden.

Welche steuerlichen Auswirkungen das sind und was Sie sonst noch bzgl. eines Dienstwagens beachten sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Vergünstigungen sind lohnsteuerpflichtig

Firmenwagen sind beliebte Motivationshilfen für Mitarbeiter. In der Regel übernimmt das Unternehmen die Kosten für ein nagelneues Fahrzeug, das der Mitarbeiter sowohl für private als auch für geschäftliche Zwecke nutzen kann. Das Finanzamt betrachtet einen Firmenwagen als geldwerten Vorteil. Es handelt sich um eine Sachleistung, die ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält.

Ein geldwerter Vorteil ist immer einkommensteuer- und sozialversicherungspflichtig. Wer einen Dienstwagen in Anspruch nimmt, muss den geldwerten Vorteil in seine Steuerberechnung einbeziehen. Firmenwagen, die nicht zur privaten Nutzung zugelassen sind (z. B. Transporter, die ausschließlich für den Gütertransport bestimmt sind), unterliegen nicht der Einkommenssteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen.

1 % Pauschalbetrag auf den Listenpreis

Dienstwagenfahrer können zwischen zwei Optionen wählen, wie der finanzielle Vorteil berechnet und dann auch versteuert wird.  Die erste Option ist die so genannte 1%-Pauschale. Der finanzielle Gewinn wird auf 1 % des Listenpreises des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung festgesetzt. Der Preis, den der Arbeitgeber tatsächlich für das Fahrzeug gezahlt hat, spielt dabei keine Rolle.

Beispiel: Beträgt der Listenpreis 30.000 Euro, so beträgt der geldwerte Vorteil 300 € pro Monat. Dieser Betrag wird zum Monatsgehalt des Arbeitnehmers hinzugerechnet, und der sich daraus ergebende Betrag wird als Grundlage für die Berechnung der Lohnsteuer herangezogen.

Zusätzlich zu dieser 1 %-Pauschale werden für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte monatlich 0,03 % des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer angesetzt und versteuert. Beteiligt sich der Arbeitnehmer an den Kosten eines Firmenwagens zur privaten Nutzung, können diese zusätzlichen Zahlungen an den Arbeitgeber den Wert des finanziellen Gewinns mindern – im Extremfall bis auf Null.

Fahrtenbuch-Methode

Bei der Fahrtenbuchmethode sollten Sie jede Fahrt in einem Fahrtenbuch aufzeichnen. Bei Dienstfahrten zeichnen die Mitarbeiter auf:

  • das Datum
  • den Kilometerstand zu Beginn der Fahrt
  • den Kilometerstand am Ende der Reise
  • den Zielort
  • Umwege und die Reiseroute, falls vorhanden, und
  • der Zweck der Reise

Dies könnte zum Beispiel ein Kundenbesuch sein. Bei Privatfahrten genügt die Aufzeichnung der zurückgelegten Strecke. Bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte genügt ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch. Aus der Gesamtstrecke ermittelt das Finanzamt den Anteil der Privatfahrten. Der Arbeitnehmer versteuert dann nur den Anteil der Privatfahrten.

Wann und wie lohnt sich die Gehaltsumwandlung?

Welche Berechnungsgrundlage mehr Vorteile hat, hängt in der Regel vom Anteil der privaten Nutzung ab. Bei der Gehaltsumwandlung für einen Dienstwagen gilt unter Steuerexperten die Regel: Je weniger der Dienstwagen kostet und je kürzer der Weg zur Arbeit ist, desto geringer ist die Besteuerung des geldwerten Vorteils.

Konkret bedeutet dies, dass sich die pauschale Besteuerung nach der 1%-Regel für diejenigen lohnt, die ihren Dienstwagen zu mindestens 30% für private Fahrten nutzen. Das Führen eines Fahrtenbuchs, insbesondere bei Nutzern, die ihren Dienstwagen auch für private Fahrten verwenden, ist mit erheblichem Aufwand und datenschutzrechtlichen Bedenken verbunden. Es muss jedoch immer im Einzelfall geprüft werden, ob sich ein Teilabzug wirklich lohnt.

Im Übrigen können Sie jedes Jahr neu festlegen, wie der finanzielle Vorteil zu berechnen ist. Innerhalb eines Jahres ist dies nur möglich, wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln. Der Fiskus will verhindern, dass Steuerpflichtige in Monaten mit hoher privater Nutzung die 1 %-Methode und in den übrigen Monaten die Fahrtenbuchmethode anwenden.

Fazit

Wenn Sie vor der Wahl zwischen einem Dienstwagen und mehr Gehalt stehen, sollten Sie die genauen steuerlichen Auswirkungen kennen. Der Anteil der dienstlichen und privaten Fahrten bestimmt die beste Methode, um die entstehenden geldwerten Vorteile zu behandeln.

Die Berechnungsgrundlage kann jedes Jahr oder innerhalb eines Jahres geändert werden, wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln. Beziehen Sie diese Überlegungen unbedingt in Ihre Entscheidung für oder wider Dienstwagen ein – dann kann nichts mehr schiefgehen!