Kampf gegen Rauschgifthändler: 13 Festnahmen. Ermittlungskommission zieht erstes Fazit zu Beweismitteln

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Nach der groß angelegten Razzia im Kampf gegen Rauschgifthändler am vergangenen Mittwoch haben die Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten des Landeskriminalamtes NRW eine erste Sichtung und Auswertung der Beweismittel vorgenommen. Rund 380 Einsatzkräfte, darunter auch Spezialeinheiten und Finanzermittler, durchsuchten in elf Städten insgesamt 27 Objekte. Hintergrund ist ein Verfahren unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Duisburg, das sich gegen 21 Beschuldigte im Alter von 25 bis 65 Jahren richtet.

Der Schwerpunkt des Einsatzes lag auf Durchsuchungen von Wohnungen, Gewerbeimmobilien und Tiefgaragen in den Städten Duisburg (sieben Objekte), Moers (fünf Objekte), Dortmund und Düsseldorf (jeweils vier Objekte) sowie Wuppertal (zwei Objekte). In Bochum, Dinslaken, Gladbeck, Kalkar, Marl und Oberhausen wurde jeweils eine Örtlichkeit aufgesucht und durchsucht.

Besondere Aufmerksamkeit erregten zwei vorgefundene Cannabisplantagen in Duisburg und Marl. In Duisburg wurden bereits 885 Cannabispflanzen angebaut, was einen Ertrag von etwa 30 Kilogramm Marihuana erbracht hätte. In Marl war die Anlage für den Anbau vorbereitet, und die Ermittler gehen davon aus, dass Setzlinge in Kürze dort eingepflanzt worden wären. In beiden Fällen wurde illegal Strom entzogen, um die Pflanzen aufzuziehen.

Die Ermittler stellten bei den Durchsuchungen in Duisburg knapp sechs Kilogramm Haschisch und 60 Kilogramm Marihuana sicher. In Dortmund wurden insgesamt zwölf Gramm Kokain aufgefunden und beschlagnahmt. Zu den weiteren Beweismitteln zählen zwei scharfe Schusswaffen, ein Schalldämpfer und sieben PTB-Waffen. Die Finanzermittler konnten Vermögenswerte von über 700.000 Euro sichern, darunter eine Immobilie, die im Verfahren eingezogen werden soll.

Von den 13 festgenommenen Tatverdächtigen befinden sich elf in Untersuchungshaft. Gegen zwei Tatverdächtige setzte das Amtsgericht Duisburg Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug, darunter die Hinterlegung einer Kaution. Es wird betont, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung alle Tatverdächtigen als unschuldig gelten.

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Basierend auf einer gemeinsamen Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft Duisburg und des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen vom 22.9.2023