Nahmobilitätsprogramm Nordrhein-Westfalen

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Das Umwelt- und Verkehrsministerium möchte den Fuß- und Radverkehr mit dem Nahmobilitätsprogramm für Nordrhein-Westfalen unterstützen. Es hat nun 73,7 Millionen Euro für 230 neue Maßnahmen bereitgestellt. Minister Oliver Krischer äußerte, dass das Programm ein starkes Signal für den Ausbau der Mobilität der Zukunft sendet. Er freue sich besonders über die Förderfähigkeit der Erfassung des Zustands der Radverkehrsnetze und Nahmobilitätskonzepte. Die Kommunen wurden ermutigt, Förderanträge zu stellen und den Fuß- und Radverkehr weiter zu fördern.

Die Förderung kommunaler Maßnahmen der Nahmobilität erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen. Dabei werden Vorhaben gefördert, die dem nichtmotorisierten Individualverkehr dienen, wie Fußverkehrsanlagen, Radverkehrsanlagen, Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum sowie Öffentlichkeitsarbeit und Modal-Split-Erhebungen.

Im ersten Teil des Nahmobilitätsprogramms 2024 fördert das Umwelt- und Verkehrsministerium 230 kommunale Maßnahmen mit rund 73,7 Millionen Euro. Ein zweiter Teil des Programms soll in der zweiten Jahreshälfte veröffentlicht werden.

Hintergrund: Seit 2014 bietet das Land Nordrhein-Westfalen mit den Förderrichtlinien Nahmobilität den Gemeinden, Städten und Kreisen einen nahezu vollumfänglichen Förderzugang für Maßnahmen der Nahmobilität an. Es gewährt Zuwendungen für Investitionen und Planungen, Service sowie Kommunikation und Informationen zur Verbesserung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität.

Förderfähig sind Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung sowie weitere Vorhaben der Nahmobilität, die geeignet sind, ein umweltschonendes, sicheres und nutzerorientiertes Angebot der Nahmobilität zu schaffen und motorisierten Individualverkehr auf die Nahmobilität zu verlagern.

Basierend auf einer Pressemitteilung von Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2024

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