Nordrhein-Westfalen führt im Bereich der Pflege die Auszahlung von tarifgerechten Gehältern an. Dies ist das Ergebnis einer wissenschaftlichen Studie des Instituts Arbeit und Technik (IAT) der Westfälischen Hochschule/Ruhr-Universität Bochum, die nun vom Ministerium veröffentlicht wurde.
Im Vergleich zu anderen Bundesländern weist Nordrhein-Westfalen ein höheres Lohnniveau auf. Mit einer Tarifbindungsquote von 26 Prozent bei Beschäftigten in der Pflege und Betreuung liegt das Land über dem bundesweiten Durchschnitt von 22 Prozent. Interessanterweise orientieren sich auch Einrichtungen, die selbst nicht tarifvertraglich gebunden sind, bei der Entlohnung oft an den tarifgebundenen Wettbewerbern.
Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sieht die Ergebnisse der Studie als positives Signal für die Pflege. Er betont die Bedeutung einer angemessenen Bezahlung als entscheidenden Faktor für attraktive Arbeitsbedingungen. Gute Arbeitsbedingungen wiederum seien von zentraler Bedeutung für die Gewinnung und Bindung von Fachkräften, was in den aktuellen und zukünftigen Jahren eine zentrale Herausforderung darstelle.
Um eine bessere Bezahlung für Pflegekräfte sicherzustellen, wurde ab dem 1. September 2022 gesetzlich vorgeschrieben, dass Pflegeeinrichtungen Leistungen der Pflegeversicherung nur dann erbringen und abrechnen dürfen, wenn sie selbst an einen Tarifvertrag oder eine kirchliche Arbeitsrechtsregelung gebunden sind oder das Pflegepersonal an diesen Entlohnungsrichtlinien ausrichten. Zudem wurde den Einrichtungen die Möglichkeit eingeräumt, die Entlohnung auf Grundlage des sogenannten „regionalüblichen Entlohnungsniveaus“ zu gestalten, was dem tariflichen Durchschnittslohn in Nordrhein-Westfalen entspricht.
Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland und noch vor der Bundesebene die Einführung dieser Tariftreue-Regelungen wissenschaftlich begleiten lassen. Die Ergebnisse der Umsetzungsanalyse des IAT zeigen sowohl positive Auswirkungen auf das Lohnniveau als auch Schwächen in Bezug auf die Erhöhung der Tarifbindung und die Einführung flächendeckender Tarifverträge.
Die Studie hebt hervor, dass das Verfahren zur Berechnung des regionalüblichen Entlohnungsniveaus komplex ist und Fehleranfälligkeiten aufweist. Pflegeeinrichtungen und Kostenträger haben Schwierigkeiten, die Anforderungen ohne erheblichen Aufwand zu erfüllen, was zu Verzögerungen bei der Verhandlung der Vergütungssätze führen kann.
Darüber hinaus zeigt die Studie, dass das regionale Entgeltniveau zu erheblichen Gehaltsunterschieden innerhalb derselben Qualifikationsgruppe führen kann. Daher haben Nordrhein-Westfalen und andere Bundesländer Forderungen zur Überarbeitung des Verfahrens an den Bund gerichtet, der für die Pflegevergütung verantwortlich ist, um eine effektivere Entlohnung und verbesserte Arbeitsbedingungen zu ermöglichen.
Die vollständige Studie finden Sie hier: Link zur Studie
Basierend auf einer Pressemitteilung von Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 30. Januar 2024