Das Saisonkennzeichen ist insbesondere bei Motorradfahrern sehr beliebt, die während des Winters auf die Straßenzulassung verzichten, um Geld zu sparen. Dies ist auch aus Sicherheitsgründen sinnvoll, da Motorradfahrten auf glatten und verschneiten Straßen nicht ratsam sind. Zusätzlich nutzen viele Autofahrer, die neben ihrem Alltagsfahrzeug ein besonderes Fahrzeug wie ein Cabrio, einen Oldtimer oder ein Wohnmobil besitzen, gerne ein Saisonkennzeichen.
Um sicherzustellen, dass die Fahrzeuge den Winterschlaf unbeschadet überstehen, sind einige Maßnahmen zu beachten. Dazu gehört die Erhöhung des Luftdrucks in den Reifen. Steffen Mißbach, ein Kraftfahrtexperte bei TÜV Rheinland, empfiehlt sogar das Aufbocken des Fahrzeugs, um die Reifen vollständig zu entlasten. Es ist jedoch nicht notwendig, das Fahrzeug während der Stilllegung zwischenzeitlich zu starten. Stattdessen sollte die Batterie abgeklemmt und ausgebaut werden, da die Steuergeräte für die Fahrzeugelektronik auch im ausgeschalteten Zustand Strom verbrauchen, was zu einer Tiefentladung und zur Beschädigung der Batterie führen kann.
Es ist ratsam, das Fahrzeug vor der Einlagerung gründlich zu reinigen, sowohl von innen als auch von außen. Die Sauberkeit trägt dazu bei, Korrosion zu verhindern. Die Lackierung kann durch Polieren und die Verwendung von Hartwachs geschützt werden, und ein Tuch als Abdeckung ist ebenfalls zu empfehlen. Steffen Mißbach von TÜV Rheinland empfiehlt Stoff- oder Leinentücher für den Schutz des Fahrzeugs, da Plastikfolien Schwitzwasser bilden können. Zudem sollte die Garage gut belüftet sein, um Staunässe zu vermeiden.
Es ist wichtig zu beachten, dass das abgemeldete Fahrzeug nach dem Ablauf der Straßenzulassung aufgrund eines Saisonkennzeichens in einer Garage oder auf einem privaten Stellplatz geparkt werden muss. Das Abstellen des Fahrzeugs am Straßenrand oder auf öffentlichen Parkplätzen ist nicht gestattet. Weitere Informationen zu Dienstleistungen rund um Oldtimer gibt es bei TÜV Rheinland auf ihrer Website.
Basierend auf einer Pressemitteilung von TÜV Rheinland AG vom 27.10.2023