Die Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen haben zum 1. Januar 2024 gemeinsam mit der Krankenhausgesellschaft NRW (KGNW) eine Einigung erzielt. Der Landesbasisfallwert wurde um 5,24 Prozent auf 4.206 Euro erhöht, was einer Gesamtsteigerung von 833 Millionen Euro entspricht. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und private Krankenversicherung (PKV) stellen somit für die somatischen Kliniken im Land fast 17 Milliarden Euro für die Patientenversorgung im laufenden Jahr zur Verfügung.
Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest, hebt hervor, dass dieser Kompromiss allen Beteiligten für das Jahr 2024 Planungssicherheit gibt und eine hochwertige stationäre Versorgung der Versicherten gewährleistet. Dirk Ruiss, Leiter der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen NRW, betont, dass bei den Verhandlungen der gesetzliche Spielraum genutzt wurde und die vereinbarte Steigerungsrate die gesetzlichen Vorgaben nicht überschreitet.
Matthias Mohrmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg, erklärt, dass trotz bevorstehender struktureller Veränderungen im Krankenhausbereich finanzielle Sicherheit im maximal möglichen Umfang geboten werden soll, um die Zukunft der stationären Versorgung zu sichern.
Die erhöhten Preise können zeitnah abgerechnet werden, was den Krankenhäusern Planungssicherheit bietet. Die gesetzlichen Krankenkassen sehen in der Erhöhung des Landesbasisfallwerts eine solide finanzielle Grundlage, um die neue Krankenhausplanung in NRW konsequent fortzusetzen und bis zum Jahresende erfolgreich abzuschließen. Hierbei sollten die Bedürfnisse der Patienten im Mittelpunkt stehen.
Die Krankenhausreform auf Bundesebene ist ebenfalls von großer Bedeutung und muss vorangetrieben werden. Dabei dürfen die angestrebten Ziele nicht verwässert werden, betont Tom Ackermann. Die Versorgungssicherheit, Behandlungsqualität und Entbürokratisierung müssen gewährleistet werden. Es ist entscheidend, dass Bund und Länder gemeinsam an diesem Ziel arbeiten und keine faulen Kompromisse auf Kosten der Reformziele und Beitragszahler eingegangen werden.
Basierend auf einer Pressemitteilung von AOK Rheinland/Hamburg vom 10.01.2024