Gemeinsames Vorgehen bei der Unterbringung und Versorgung Geflüchteter und Forderungen an den Bund: Land und Kommunen wahren Verantwortungsgemeinschaft

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Die Landesregierung hat den Kommunen zugesagt, bis Anfang 2024 weitere 3.000 Plätze für die Erstunterbringung von Geflüchteten zu schaffen. Bei einem Treffen am 28. September 2023, an dem Ministerpräsident Hendrik Wüst, Flüchtlingsministerin Josefine Paul, Kommunalministerin Ina Scharrenbach und der Minister und Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski teilnahmen, wurde ein Eckpunktepapier erarbeitet. In diesem Rahmen haben sich die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen auf ein gemeinsames Vorgehen zur Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten verständigt und gleichzeitig Forderungen an den Bund gerichtet.

Ministerpräsident Wüst betonte die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Migration und die Notwendigkeit einer koordinierten Zusammenarbeit auf allen staatlichen Ebenen. Er kritisierte die Entscheidung des Bundes, die Finanzmittel für Flüchtlinge im kommenden Jahr zu kürzen, und betonte die Bedeutung einer entschiedenen Unterstützung der Kommunen.

Ministerin für Flucht und Integration Josefine Paul hob die gemeinsame Verantwortung für die Unterbringung von Schutzsuchenden hervor und betonte die Wichtigkeit der Kooperation zwischen dem Land und den Kommunen. Sie unterstrich die Rolle des Landes bei der Registrierung, medizinischen Untersuchung und Asylantragsstellung beim BAMF sowie die Unterstützung der Kommunen durch das Land.

Die Präsidenten der drei kommunalen Spitzenverbände aus NRW äußerten ihre Zustimmung zur vollständigen Weiterleitung der Bundesmittel für 2023 an die Kommunen und betonten die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit bei der Bewältigung der steigenden Zuwanderungszahlen.

Die Landesregierung plant, bis Anfang 2024 weitere 3.000 Plätze für die Erstunterbringung von Geflüchteten zu schaffen, wobei die Kommunen bei der Suche und Auswahl geeigneter Unterkünfte unterstützt werden. Notunterkünfte werden durch die Bezirksregierungen bereitgestellt, um sicherzustellen, dass ankommende Flüchtlinge vorübergehend untergebracht werden können.

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Darüber hinaus plant das Land, weitere 808 Mio. Euro an die Kommunen zur Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge auszuzahlen, entsprechend dem Anteil des Landes an den insgesamt vom Bund zugesagten 3,75 Mrd. Euro für das Jahr 2023.

Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände werden den engen Austausch fortsetzen und auf die Umsetzung der Verabredungen drängen. Sie fordern den Bund auf, ab 2024 ein auskömmliches Finanzierungssystem für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten einzurichten und den Zuzug von Personen ohne dauerhafte Bleibeperspektive zu reduzieren.

 

Basierend auf einer Pressemitteilung von Landesregierung Nordrhein Westphalen vom 28.09.2023