Blauzungenkrankheitverdacht im Kreis Kleve

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In einem schafhaltenden Betrieb im Kreis Kleve besteht der offizielle Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease, BT). Als Vorsichtsmaßnahme wurde der betroffene Bestand der Schafhaltung bereits gesperrt, um eine mögliche Ausbreitung zu verhindern. Die endgültige Bestätigung der Virusinfektion steht noch aus und wird durch das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut) erwartet. Falls sich der Verdacht bestätigt, würde dies den Verlust des sogenannten Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit bedeuten. Derzeit wird untersucht, welche Gebiete betroffen wären. Tierhalter, die Anzeichen der Blauzungenkrankheit bei ihren Tieren bemerken, werden dringend aufgefordert, ihren Tierarzt oder das Veterinäramt zu konsultieren. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt auch, sich bezüglich des Ausbruchsgeschehens und der geltenden Regeln in den betroffenen Gebieten an die örtlich zuständigen Stellen bei den Veterinärämtern der Kreise und kreisfreien Städte zu wenden.

Die Blauzungenkrankheit ist eine Krankheit, die Wiederkäuer betrifft. Normalerweise wird das Virus nicht durch direkten Kontakt zwischen Tieren übertragen, sondern hauptsächlich durch spezielle Mücken, die sogenannten Gnitzen. Eine Übertragung durch Kontaminationen mit Blut oder Sperma auf andere Tiere ist jedoch möglich.

Es besteht keine Gefahr für Verbraucher, die durch virustragende Gnitzen betroffen sind, da Menschen sich nicht mit dem Virus der Blauzungenkrankheit anstecken können. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist ebenfalls darauf hin, dass der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten, die gegebenenfalls von infizierten Tieren stammen, unbedenklich ist.

Unter den aktuellen Bedingungen ist es jederzeit möglich, dass die Krankheit nach Nordrhein-Westfalen eingeschleppt wird. Ein endgültiger Nachweis steht für den spezifischen Verdachtsfall noch aus. Deutschland wurde im Juni 2023 von der EU-Kommission wieder als seuchenfrei in Bezug auf die Blauzungenkrankheit anerkannt.

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Weitere Informationen finden Sie auf den Websites des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/blauzungenkrankheit

Basierend auf einer Pressemitteilung von Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 11.10.2023