Astrid Klein hat im Rahmen eines beschränkten Wettbewerbs das Kunstwerk für den Neubau des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen (LRH NRW) gestaltet und als eindeutigen Sieger hervorgebracht. Das Kunstwerk hat eine besondere Bedeutung und ist mit zwei bekannten Düsseldorfer Persönlichkeiten verbunden. Bildmaterial ist auf www.blb.nrw.de verfügbar.
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) schrieb einen beschränkten Wettbewerb zur künstlerischen Gestaltung des Neubaus für den LRH NRW an der Werdener Straße in Düsseldorf aus. Fünf Künstlerinnen und Künstler wurden eingeladen, wobei das künstlerische Medium frei wählbar war. Neben der gestalterischen Aussagekraft war die harmonische Integration des Kunstwerks in die architektonische Umgebung ein wichtiges Kriterium bei der Bewertung des Entwurfs.
Der Landesrechnungshof wünschte sich ein Kunstwerk, das insbesondere die Menschen, die im neuen Gebäude arbeiten, anspricht und dazu anregt, innezuhalten. Es sollte eine identitätsstiftende Wirkung haben, den Austausch zwischen den Betrachtern fördern, zum Perspektivenwechsel einladen, den Mut zur Veränderung im Denken und Handeln unterstützen und auch Widersprüche zulassen. Die Wettbewerbsaufgabe basierte auf dem Selbstverständnis des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen, der darauf ausgerichtet ist, Verhalten zu verändern, um effektivere und effizientere Prozesse sowie wirtschaftlicheres Handeln zu fördern.
Die Jury, bestehend aus Fachleuten aus der Kunstwelt und Vertretern des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW), des LRH NRW und des BLB NRW, einigte sich einstimmig auf Astrid Klein als Gewinnerin des Wettbewerbs. In ihrer Begründung lobte die Jury Astrid Kleins Entwurf für seine formale Eleganz und ausgewogene Balance. Er sei äußerst präzise auf die Nutzer des Gebäudes und die spezifische Arbeit, die dort stattfindet, abgestimmt und biete gleichzeitig einen poetischen Raum für Vorstellungskraft und Nachdenken.
Das Kunstwerk von Astrid Klein besteht aus einem dreiteiligen Teppichobjekt mit aufgedruckten Zitatfragmenten sowie skulpturalen LED-Elementen. Ein blauer Wandteppich erstreckt sich entlang der Rückwand des Atriums, das eine Größe von etwa sechs mal acht Metern hat. Die beiden verwendeten Zitate stammen von Heinrich Heine und Rose Ausländer, zwei bekannten Persönlichkeiten aus Düsseldorf. Heinrich Heines Worte „Keiner ist so verrückt, dass er nicht einen noch Verrückteren fände“ sollen zur Überwindung intellektueller Grenzen und zur Auflösung von festen Schemata ermutigen. Rose Ausländers Verse ermutigen dazu, genau hinzuschauen und auf die Zwischentöne zu hören.
Licht spielt in dem Kunstwerk eine wichtige Rolle und wird durch fünf x-förmige LED-Elemente und zwei lange, schräg gekreuzte LED-Stäbe repräsentiert. Licht symbolisiert Offenheit und die Freiheit des Denkens und greift wichtige Aspekte der neuen Arbeitskultur des LRH NRW auf. Die Jury betonte die komplexe Umsetzung von Astrid Kleins Vorschlag, der eine Assemblage aus Textfragmenten, LEDs und einem Wandteppich ist. Durch Überlagerung und Gegenüberstellung spiegele das Kunstwerk das erwähnte inhaltliche Spannungsfeld wider.
Weitere Informationen und Einblicke in den Siegerentwurf sowie andere Einreichungen sind auf der Website des BLB NRW unter https://www.blb.nrw.de/einblicke/wettbewerbe/wettbewerb/kuenstlerische-gestaltung-des-ersatzneubaus-des-landesrechnungshofs-nrw verfügbar.
Basierend auf einer Pressemitteilung von BLB – Bau- u. Liegenschaftsbetrieb NRW, vom 25.01.2024