Arbeitsministerium, Wirtschaftsministerium und die Generalzolldirektion: Gemeinsam gegen Schwarzarbeit in der Hotel- und Gaststättenbranche

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Im gemeinsamen Kampf gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Arbeitsausbeutung führten das Arbeitsministerium, das Wirtschaftsministerium und die Generalzolldirektion die diesjährigen landesweiten Aktionstage gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durch.

In der Zeit vom 18. bis 22. September 2023 haben mehr als 500 Einsatzkräfte Betriebe in der Hotel- und Gaststättenbranche in Nordrhein-Westfalen kontrolliert. Diese Teams setzten sich aus Mitarbeitenden der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls, Aufsichtsbeamtinnen und -beamten der Arbeitsschutzverwaltung, Mitarbeitenden der Kommunen sowie anderer Behörden wie der Polizei und der Ausländerbehörden zusammen.

Die gemischten Kontrollteams inspizierten insgesamt 175 Betriebe, in denen mehr als 2.000 Beschäftigte tätig sind.

Die Arbeitsschutzverwaltung fokussierte sich vor allem darauf, ob die Betriebe die Arbeitsschutzvorschriften einhalten. Dies umfasste die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und arbeitsmedizinischer Pflichtvorsorge. Weitere Prüfbereiche umfassten technische Arbeitsschutzmaßnahmen (wie den Schutz vor Elektroinstallationsmängeln, ausreichende Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen oder die Überprüfung von Feuerlöschern) sowie die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften.

In fast 80 Prozent der kontrollierten Betriebe wurden Mängel im Bereich Arbeitsschutz festgestellt. Die meisten davon betrafen die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Zudem identifizierten die Aufsichtsbeamtinnen und -beamten technische und organisatorische Arbeitsschutzmängel sowie unzureichende oder unvollständige Dokumentationen der Arbeitszeiten. Die Arbeitsschutzverwaltung wird Ordnungswidrigkeitenverfahren in Bezug auf blockierte Fluchttüren, versperrte Notausgänge und fehlende Gefährdungsbeurteilungen einleiten.

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann erklärte: „Unser Ziel ist es, die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig die gesetzeskonformen Arbeitgeber zu schützen. Durch gute und verlässliche Arbeitsbedingungen tragen wir auch zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften bei. Unsere gemeinsamen Kontrollen stärken außerdem eine gerechte und transparente Arbeitswelt.“

Die Mitarbeitenden der FKS prüften unter anderem, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden, ob ausländische Arbeitskräfte die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltstitel besitzen und ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten wurden.

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Insgesamt wurden in 41 Fällen Strafverfahren eingeleitet, darunter wegen des Verdachts der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen oder illegalen Aufenthalts bzw. Beihilfe dazu. Des Weiteren wurden 71 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, unter anderem wegen des Verdachts der unerlaubten Ausländerbeschäftigung, Verstößen gegen Melde- und Aufzeichnungspflichten sowie Ausweismitführungspflichten.

Neben den bereits eingeleiteten Strafverfahren ergaben sich während der Kontrollen insgesamt 197 Sachverhalte, die weitere Untersuchungen durch die FKS erfordern. Dazu gehören 88 Fälle, in denen geprüft werden muss, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wurde, und 14 Fälle, in denen Unternehmen die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht korrekt abgeführt haben. Es gibt auch 36 Fälle von mutmaßlichem Sozialleistungsmissbrauch und 16 Fälle mit mutmaßlichen Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen. Darüber hinaus wurden 43 Fälle mit Anhaltspunkten für weitere Rechtsverstöße wie Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldevorschriften oder Ausweismitführungspflichten festgestellt.

Die Präsidentin der Generalzolldirektion, Colette Hercher, betonte: „Unsere gezielte gemeinsame Aktion fördert einen fairen Wettbewerb, gerechte Arbeitsbedingungen und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Die Aktionstage zeigen erneut, dass die Zusammenarbeit bewährt und intensiv fortgesetzt wird.“

Da die Zuständigkeit für die Gaststättenerlaubnisse sowie die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dieser Branche bei den örtlichen Ordnungsbehörden liegt, wurden neben den kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden auch alle örtlichen Gewerbebehörden an den diesjährigen Aktionstagen beteiligt.

Die häufigsten Verstöße betrafen das Nichtraucherschutzgesetz NRW, die Preisangabenverordnung und das Jugendschutzgesetz. Neben Verstößen gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften wurden einige Hygienemängel festgestellt, die zur weiteren Überprüfung an die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden weitergeleitet wurden. Die örtlichen Gewerbebehörden leiteten rund 50 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, darunter auch Verfahren wegen Verstößen gegen das Glücksspielrecht. In zwei besonders schweren Fällen wurden Gaststättenbetriebe sofort geschlossen.

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Während der Kontrollen stellten die Polizeibehörden Waffen, Arzneimittel und Geldspielgeräte sicher. Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit diesen Funden stehen, werden verfolgt.

Basierend auf einer Pressemitteilung von Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 02.09.2023