Seit Beginn des russischen Angriffskriegs wurden in Nordrhein-Westfalen etwa 300 Patienten aus der Ukraine aufgenommen. Bundesweit wurden bisher insgesamt etwa 1.000 Patienten aus der Ukraine zur weiteren medizinischen Versorgung und Rehabilitation nach Deutschland verlegt (Stand: 14. Februar 2024). Nordrhein-Westfalen hat dabei die höchste Anzahl ukrainischer Patienten aller Bundesländer aufgenommen.
Die Aufnahme und Verteilung der Patienten erfolgt über das „Kleeblatt-System“, das während der Corona-Pandemie als Organisationsstruktur von Bund und Ländern etabliert wurde. Nordrhein-Westfalen bildet als bevölkerungsreichstes Bundesland ein einzelnes Kleeblatt namens „Kleeblatt West“. Dieses organisiert sich von einer einzigen Kontaktstelle aus, dem „Single Point of Contact“, der sich in Köln befindet.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betont, dass Solidarität gelebt werden müsse und lobt die Beteiligten, die die Verlegungen ermöglichen, wie die Beschäftigten der Krankenhäuser, Rettungsdienste, Sozialämter und Ausländerbehörden.
Prof. Dr. Alexander Lechleuthner, Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes der Stadt Köln und Leiter des SPoC.NRW des Kleeblatts West, lobt das Engagement der Beteiligten und die hervorragende Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Krankenhäusern und Kommunalbehörden.
Unter den etwa 300 verlegten Patienten befinden sich auch etwa 100 Krebspatienten. Nordrhein-Westfalen hat sich als einziges Bundesland bereit erklärt, auch eine größere Anzahl von Krebspatienten aus der Ukraine aufzunehmen.
Die Versorgung der ukrainischen Patienten stellt die beteiligten Krankenhäuser, Rettungsdienste sowie Sozial- und Ausländerbehörden vor komplexe Herausforderungen. Jeder Patient hat eine individuelle Verletzungsmuster oder Krankengeschichte, die oft mittels Übersetzern erfragt wird. Einige Patienten werden von Angehörigen begleitet, für die Unterkünfte in Geflüchtetenunterkünften organisiert werden. Wenn die Krankenhausbehandlung abgeschlossen ist, wird auch für die Patienten eine Unterkunft gesucht. Währenddessen werden im Hintergrund die formalen Voraussetzungen geklärt, damit die Behandlungskosten übernommen werden können.
Basierend auf einer Pressemitteilung von Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. Februar 2024