Landesregierung setzt weiterhin auf Förderprogramm für Ausbau der Kindertagesbetreuung NRW

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Die Landesregierung setzt weiterhin auf ein landeseigenes Förderprogramm für den Ausbau der Kindertagesbetreuung in NRW. In dieser Woche wurde eine neue Förderrichtlinie erlassen, die als Grundlage für den weiteren Ausbau dient. Jährlich werden dafür insgesamt 115 Millionen Euro bereitgestellt.

Die Förderrichtlinie mit dem Titel „Investitionsrichtlinie Kindertagesbetreuung“ tritt am 1. März 2024 in Kraft und ermöglicht den Ausbau der Kindertagesbetreuung zunächst bis Ende 2026. Ab dem genannten Datum können die Träger der Kindertageseinrichtungen sowie die Kindertagespflegepersonen entsprechende Anträge stellen.

Josefine Paul, Ministerin für Kinder und Jugend, betonte, dass der Ausbau der Kindertagesbetreuung ein zentrales Anliegen der Landesregierung sei. Die Fortführung der landeseigenen Förderung solle dem System der Kindertagesbetreuung die nötige Sicherheit geben, um bestehende Plätze zu erhalten und neue zu schaffen. Zudem würden die gestiegenen Baukosten durch angepasste Fördersätze berücksichtigt, um die Kindertagesbetreuung gezielt zu unterstützen.

Im Rahmen der neuen Investitionsrichtlinie werden die Fördersätze im Durchschnitt um etwa 14,5 Prozent im Vergleich zu den bisherigen Sätzen erhöht. Außerdem entfällt zukünftig die Unterscheidung des Verwaltungsverfahrens für Plätze für Kinder unter und über 3 Jahren, was zu einer spürbaren Entlastung bei den Trägern und Jugendämtern führt. Erstmals besteht auch die Möglichkeit, inklusive Plätze zu fördern, um den speziellen Bedürfnissen von Kindern mit oder mit drohenden Behinderungen gerecht zu werden.

Um die Kindertagesstätten finanziell weiter zu unterstützen, hat die Landesregierung im Haushalt 2024 eine Überbrückungshilfe von 100 Millionen Euro beschlossen, die bereits an die Jugendämter ausgezahlt wurde. Diese sind verpflichtet, das Geld gemäß § 38 KiBiz an die geförderten freien Träger der Kindertageseinrichtungen weiterzuleiten. Genauere Informationen zu den Auszahlungszeitpunkten können bei den örtlichen Jugendämtern erfragt werden.

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Basierend auf einer Pressemitteilung von Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 20. Februar 2024