NRW Landesregierung: Keine höheren Altersgrenzen für Feuerwehr

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Entgegen den ursprünglichen Plänen wird das bisherige Pensionsalter von 60 Jahren für Berufsfeuerwehrkräfte in Nordrhein-Westfalen zu Beginn des neuen Jahres nicht angehoben. Ein Gesetz, das die Erhöhung der Altersgrenzen auf bis zu 62 Jahre vorsah, wird voraussichtlich erst in der ersten Jahreshälfte 2024 beraten, wie Christos Katzidis, der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, gegenüber der „Neuen Westfälischen“ erklärte. Der ursprüngliche Zeitplan zur Verabschiedung des Gesetzes wird daher nicht eingehalten.

In den letzten Wochen gab es vermehrt Kritik an diesen Plänen, insbesondere von Seiten der Gewerkschaften Verdi und Komba. Sie argumentieren, dass die körperlichen Belastungen für Feuerwehrbeamte bereits sehr hoch seien. Am Donnerstag demonstrierten etwa 300 Feuerwehrleute in Form einer Mahnwache vor dem Landtag gegen die geplanten Änderungen. Die geplante erste Befassung des Landtags mit diesem Thema in dieser Woche wurde kurzfristig verschoben.

Ursprünglich hatte die Landesregierung die Notwendigkeit der Maßnahme mit dem demografischen Wandel und dem Fachkräftemangel begründet. Der Gesetzentwurf sollte eigentlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten. CDU-Politiker Katzidis deutet nun an, dass es eine inhaltliche Überarbeitung geben könnte. Man  werde im Zuge der Gesetzesberatung im Detail eine mögliche Anhebung des Eintrittsalters in den Ruhestand prüfen und besprechen. Dabei seien sich alle politisch Verantwortlichen der besonderen Belastungen des feuerwehrtechnischen Dienstes bewusst und hätten auch die Attraktivität des Berufs im Auge. Beide Aspekte würden in die Beratungen einbezogen.

Basierend auf einer Pressemitteilung von Neue Westfälische (Bielefeld) vom 27.10.2023

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