Höhere Beherbergungssteuer wird von IHK abgelehnt

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Ruth Maria Winterwerp-van den Elzen, Vizepräsidentin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg, äußerte ihre Bedenken über die Erhöhung der Beherbergungssteuer und deren Ausweitung auf alle Gästesegmente in Bonn. Der Stadtrat von Bonn hat beschlossen, die Beherbergungssteuer ab Januar 2024 von fünf auf sechs Prozent zu erhöhen und sie nicht nur auf touristische Gäste, sondern auch auf Geschäftsreisende auszudehnen.

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg sieht den Tourismus nach zwei schwierigen Jahren auf dem Weg der Erholung, aber die Verluste sind noch nicht ausgeglichen. Die Erhöhung der Beherbergungssteuer wird nach Ansicht der IHK die Branche in ihrem Erholungskurs behindern. Die Betriebe benötigen dringend neue Einnahmen für Investitionen, anstatt sie durch eine höhere Beherbergungssteuer an die Stadt abzuführen. Während der Pandemie kam der Geschäftstourismus in Bonn fast zum Stillstand, daher hält die IHK es für unangemessen, Geschäftsreisenden in Zukunft ebenfalls die Beherbergungssteuer abzuverlangen. Dies könnte die Bemühungen, Bonn als Kongress- und Geschäftsreiseziel wiederzubeleben, behindern. Die IHK befürchtet auch, dass Übernachtungen und Kongresse an andere Orte verlagert werden könnten, insbesondere in benachbarte Kommunen, in denen die erweiterte Steuer nicht gilt. Dies würde sich negativ auf die Übernachtungszahlen in Bonn auswirken und dazu führen, dass die Gäste ihr Geld anderswo ausgeben. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Hotellerie, den Einzelhandel, die Gastronomie und viele Zulieferer, was sich auch in den Steuereinnahmen bemerkbar machen würde. Die IHK fordert daher die Ratskoalition nachdrücklich auf, den Beschluss zurückzunehmen.

Basierend auf einer Pressemitteilung von  IHK Bonn/Rhein-Sieg vom 22.09.2023

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