Lesen lernen online

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Die erweiterte Neuauflage des „Leseraum Online“ (LeOn) des vom Schul- und Bildungsministerium angebotenen „Leseraum Online“ ist ab sofort verfügbar und bietet eine breite Palette von Kurzgeschichten für Kinder, phantasievolle Lektüre und Texten aus Kinderzeitschriften. Mit insgesamt etwa 150 Texten soll LeOn Schülern der zweiten bis sechsten Klasse die Freude am Lesen vermitteln, wobei auch das Zuhören eine wichtige Rolle spielt. Schüler können sich professionell eingesprochene Texte vorlesen lassen, um ihr lautes Lesen zu üben. Zudem haben sie die Möglichkeit, ihre eigenen Leseleistungen aufzunehmen und ihre Leseflüssigkeit zu verbessern. Die Anwendung steht nun kostenfrei allen Schulen mit Primar- und Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung und ist unter https://www.leon-nrw.de/ zu finden.

Dorothee Feller, Schul- und Bildungsministerin von Nordrhein-Westfalen, betont die Bedeutung von LeOn, insbesondere angesichts der aktuellen Bildungsstudien, die zeigen, dass ein wachsender Teil von Grundschülern Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Zuhören hat. LeOn bietet eine spannende und unterhaltsame digitale Leseerfahrung, um diese Grundkompetenzen zu stärken und zu fördern.

Unmittelbar nach dem Start der webbasierten Leseförderungsanwendung haben bereits mehr als die Hälfte aller Grundschulen in Nordrhein-Westfalen Zugang zu LeOn erhalten. Über 4.600 Lehrkräfte und 85.000 Schülerinnen und Schüler haben sich als Nutzer registriert. Zahlreiche Schulen planen Schulungen für Lehrerinnen und Lehrer, um die Nutzung der interaktiven Leseanwendung zu fördern. Das Schulministerium unterstützt diesen Prozess durch Fachberater und Medienberater.

Die Förderung der Lesefähigkeiten ist nicht nur auf die Grundschulstufe beschränkt, sondern LeOn bindet auch die ersten beiden Jahrgänge an weiterführenden Schulen mit ein. Ministerin Feller betont die Bedeutung der Förderung von Basiskompetenzen beim Übergang zur Sekundarstufe I.

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Die Anwendung zur Leseförderung wurde von Prof. Dr. Michael Krelle (Technische Universität Chemnitz) im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelt. Krelle war auch maßgeblich an der Entwicklung von Konzepten und Materialien im Rahmen der Fachoffensive Deutsch für die Grundschule beteiligt. LeOn konzentriert sich auf Lautleseverfahren, die in digitalen Lernräumen schülerfreundlich und motivierend gestaltet sind. Schüler können in digitalen Räumen kollaborative Verfahren zur Verbesserung ihrer Lesefähigkeiten anwenden und in der Hörspielwerkstatt kreative Texte erstellen. Die Anwendung bietet auch digitale Hilfssysteme wie Silben-Markierungen und die Anpassung von Schriftgröße und Vorlesegeschwindigkeit. Die Bibliothek in LeOn bietet fachdidaktisch ausgewählte Lesetexte in unterschiedlichen Niveaustufen, die auf den nordrhein-westfälischen Grundwortschatz abgestimmt sind.

Die Lernumgebung LeOn zeigt, wie digitale Technologie das fachliche Lernen unterstützen kann und trägt zur Weiterentwicklung von Schule und Unterricht in der digitalen Welt bei.

Hintergrund:

Die jüngsten Bildungsstudien haben gezeigt, dass etwa 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I die geforderten Mindeststandards für den Ersten Schulabschluss im Bereich Lesen nicht erreichen. Eine IQB-Studie im vergangenen Herbst ergab, dass etwa ein Viertel der Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen die Mindestvoraussetzungen in Lesen, Schreiben, Rechnen, Zuhören und emotional-sozialer Entwicklung nicht erfüllt. Diese Ergebnisse wurden erneut in der jüngsten IGLU-Studie bestätigt.

Das Schulministerium hat bereits Maßnahmen ergriffen und wird schrittweise weitere Maßnahmen zur Verbesserung dieser Ergebnisse umsetzen. Zu den Maßnahmen gehört die Einführung verbindlicher Lesezeiten in den Grundschulen sowie klare Handlungsempfehlungen und Materialien für die Schulen. LeOn ist ein weiteres Instrument zur Förderung der Lesefähigkeiten der Schülerinnen und Schüler.

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Basierend auf einer Pressemitteilung von Landesregierung Nordreihn-Westfalen vom 29.10.2023