Neue Landesbauordnung: Begrünung als Pflicht an Gebäuden

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Der Landtag hat beschlossen, dass in der neuen Landesbauordnung NRW Begrünung an Gebäuden verpflichtend ist und das sogenannte „Schottergartenverbot“ konkretisiert wird. Diese Novelle definiert nun den Begriff „Schottergarten“, wobei die Bepflanzung sowie die Art der Folie oder des Vlieses unter der Oberfläche entscheidend sind. Wenn jemand ein neues Gebäude errichtet oder sein Haus umgestaltet, sollte er nach Möglichkeit auch das Dach oder die Fassade begrünen, sofern keine unbebaute Fläche zur Verfügung steht. Hausbesitzer:innen sind verpflichtet, unbebaute Flächen rund um das Haus zu begrünen und wasserdurchlässig zu gestalten. Schon in der vorherigen Landesbauordnung NRW gab es diese Vorgabe, jedoch wurden „Schottergärten“ darin nicht ausdrücklich genannt. Die Novelle enthält nun eine klare Definition, die reine Schottergärten ausschließt.

Grüne Flächen bieten nachweislich Schutz vor Starkregen und Hitze, während Schotterflächen Wärme speichern, wenig Lebensraum für Tiere bieten und das Versickern von Wasser erschweren. Laut Andrea Wegner vom Projekt „Mehr Grün am Haus“ der Verbraucherzentrale NRW ist diese Präzisierung in der Landesbauordnung begrüßenswert, da es nun einfacher ist zu verstehen, was erlaubt ist und was nicht.

Wenn Hausbesitzer:innen eine pflegeleichte Alternative zu Schotterflächen in ihrem Vorgarten suchen, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW naturähnliche Steingärten oder Beete mit Stauden und Gehölzen. Diese sind attraktiv, bieten Lebensraum für Tiere und sind wasserdurchlässig.

Die Landesbauordnung sieht auch vor, dass Dach- und Fassadenbegrünung verpflichtend sein kann. Wenn dies aufgrund von Baukonstruktionen oder Wirtschaftlichkeit nicht machbar ist, entfällt diese Verpflichtung. Dennoch wird Bauleuten und Architekten nahegelegt, Neubauten und Renovierungen so zu planen, dass eine Begrünung möglich ist. Die örtlichen Bauvorschriften haben jedoch weiterhin Vorrang, und wenn diese eine Dach- oder Fassadenbegrünung vorschreiben, müssen Eigentümer:innen diese Vorgaben erfüllen. Informationen und Tipps zum Projekt „Mehr Grün am Haus“ finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale NRW.

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Basierend auf einer Pressemitteilung von Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. vom 26.10.2023