Die Arbeitsbelastung der Paketzusteller hat sich in den letzten Jahren drastisch erhöht, besonders in Spitzenzeiten wie vor Weihnachten. Dies bedeutet einen hohen physischen und psychischen Druck für die Paketzustellerinnen und Paketzusteller. Die Kurier-, Express- und Paketbranche ist geprägt von Arbeitsausbeutung durch niedrige Pauschallöhne, Arbeitszeitverletzungen, Überladungen und Scheinselbstständigkeiten.
Nordrhein-Westfalen setzt sich aktiv für ein Verbot von Werkverträgen in der Kurier-, Express- und Paket-Branche ein. Arbeitsminister Karl-Josef Laumann betont, dass die Arbeit der Paketbotinnen und Paketboten mehr als nur das Liefern von Paketen ist, insbesondere in der Vorweihnachtszeit. Er unterstreicht die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass diese Arbeit unter guten Rahmenbedingungen erfolgen kann. Arbeits- und sozialrechtswidriges Verhalten darf nicht toleriert werden. Laumann sieht ein Verbot von Werkverträgen in dieser Branche als unerlässlich an, da Subunternehmerketten die Kontrolle und Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten und Arbeitsschutzvorschriften erschweren. Das Fehlen einer tarifvertraglichen Bindung und einer Arbeitnehmervertretung bei Subunternehmen verstärkt dieses Problem.
Die Bundesländer fordern den Bund auf, aktiv zu werden. Laumann erklärt, dass die bisherigen Verschärfungen durch die Einführung der Nachunternehmerhaftung keine ausreichende Wirkung gezeigt haben. Daher hat Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Antrag in die Arbeits- und Sozialministerkonferenz eingebracht.
Bundesweit sind knapp 360.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei den Kurier-, Express- und Paketdienstleistern tätig. Die Branche ist durch viele Sub- und Sub-Subunternehmen hochgradig fragmentiert, wobei etwa 79,6 Prozent der Beschäftigten in Kleinbetrieben mit weniger als zehn Arbeitnehmern arbeiten. Diese Fragmentierung erschwert nicht nur Kontrollen, sondern hat auch Auswirkungen auf die Entgelte. Die Bruttogehälter von Paketlieferantinnen und Paketlieferanten sind zwischen 2010 und 2020 laut Statistischem Bundesamt nur um 1,5 Prozent gestiegen.
Rechtsverstöße in der Branche werden begünstigt durch Subunternehmer-Konstellationen, bei denen oft Drittstaatsangehörige mit unsicherem Aufenthaltsstatus, ohne anerkannte Ausbildung und mit geringen Deutschkenntnissen als Zustellerinnen und Zusteller arbeiten. Diese Personengruppe ist besonders anfällig für Arbeitsausbeutung.
Trotz des im Jahr 2019 eingeführten Gesetzes zur Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche, das die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen sicherstellen sollte, haben sich die Beschäftigungsbedingungen bisher nicht deutlich verbessert. Weder hat es zu mehr direkter Beschäftigung bei den großen Paketdienstleistern geführt, noch zu einem Rückgang problematischer Werkverträge bei Subunternehmen.
Basierend auf einer Pressemitteilung von Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 07.12.2023