Strafverfahren eingeleitet: Kölner Zoll findet knapp 640 Vogelspinnen, Skorpione, Hundertfüßer und Käfer im Koffer eines Amerikaners

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Vor zwei Wochen entdeckte der Kölner Zoll am Flughafen knapp 640 Vogelspinnen, Skorpione, Hundertfüßer und Käfer im Koffer eines Reisenden. Dieser Koffer gehörte einem 46-jährigen Amerikaner, der aus Arizona über London nach Köln gereist war, jedoch ohne anwesend zu sein. Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln, erklärte, dass dies eine ungewöhnliche Kofferkontrolle gewesen sei, da der Besitzer des Gepäcks nicht anwesend war und der Koffer nachgeschickt wurde.

Laut der Zollinhaltserklärung des Besitzers sollte der Koffer nur private Kleidung enthalten, aber tatsächlich befand sich darin neben einigen Kleidungsstücken auch eine große, zugeklebte Styroporbox. Ahland berichtete, dass die Zollbeamten am Flughafen erstaunt waren, als sie den Inhalt sahen. In der Box waren fast 190 Vogelspinnen, Wolfsspinnen, Springspinnen, über 430 Skorpione sowie etwa 20 Hundertfüßer und Käfer einzeln oder in Gruppen in Plastiktütchen oder Kunststoffbehältern untergebracht. Einige der Spinnen und Skorpione überlebten den tierschutzwidrigen Transport leider nicht.

Alle Tiere wurden zur genauen Identifizierung und zur fachgerechten Pflege in den TerraZoo nach Rheinberg gebracht. Ein Gutachten und Recherchen ergaben, dass der Gesamtwert der Tiere etwa 18.000 Euro betrug.

Ahland erklärte, dass bei der Einreise oder Rückkehr aus einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat Tiere jeglicher Art beim Zoll angemeldet und Einfuhrabgaben entrichtet werden müssen, die 19 Prozent des Werts der Tiere betragen. Dies führte bereits zu Versuchen, kleine Hunde in Taschen zu verstecken, um die Abgaben zu umgehen. Ein Koffer voller Krabbeltiere sei jedoch eine neue Erfahrung. Der Amerikaner gab an, die Tiere selbst in der Wüste von Arizona gefangen zu haben, um sie auf einer Fachmesse in Nordrhein-Westfalen zu verkaufen. Anstelle eines Gewinns musste er jedoch knapp 6.800 Euro bezahlen, bestehend aus den 3.400 Euro Einfuhrabgaben und der gleichen Summe als Sicherheitsleistung für ein Steuerstrafverfahren gegen ihn, bevor er nach Arizona zurückkehren durfte.

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Basierend auf einer Pressemitteilung von Hauptzollamt Köln vom 28.9.2023