Arbeitszeugnis: Welche rechtlichen Vorgaben gibt es?

Arbeitszeugnis
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   Beim Ausscheiden aus einem Unternehmen in NRW oder bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis. Damit man das Arbeitszeugnis, sofern es nicht grottenschlecht ausgefallen ist, bei der nächsten Bewerbung oder einem Bewerbungsgespräch vorlegen kann, sollte das Arbeitszeugnis am letzten Tag der Beschäftigung dem Arbeitnehmer überreicht werden. Der Arbeitgeber hat unter gewissen Voraussetzungen aber noch 14 Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Zeit, um ein Zeugnis zu erstellen.

Benötigt man während einer Beschäftigung ein Arbeitszeugnis, um sich für eine neue Stelle in einem anderen Unternehmen bewerben zu können, besteht die Möglichkeit, um Ausstellung eines Zwischenzeugnisses zu bitten. Auch diese Variante ist gesetzlich geregelt und im BGB sowie der Gewerbeordnung verankert.

Nach der deutschen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und schon einigen dazu geführten Musterverfahren muss ein Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß und gleichzeitig wohlwollend formuliert sein. Es darf weder das weitere Fortkommen des Mitarbeiters ungerechtfertigt erschweren, noch dürfen, ebenfalls unter Berücksichtigung der Gewerbeordnung (§ 109 Absatz 2) sogenannte „Geheimcodes“ verwendet werden. Viele Unternehmen gehen daher dazu über, eine professionelle Software zum Erstellen von Zeugnissen zu verwenden, um grundsätzlich rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Damit ist nur noch eine versteckte Kritik in einem Zeugnis möglich, negative Aussagen werden umschrieben und nett verpackt. Ausführliche Erklärungen zu den verschlüsselten Verklausulierungen erhält man auf verschiedenen Webseiten im Netz.

Wichtig zu wissen: Das Arbeitszeugnis ist ein entscheidender Bestandteil der Bewerbungsunterlagen. Diese geben Auskunft und Einblick über bisherige Erfahrungen und enthalten eine Bewertung der erbrachten Leistungen und des Verhaltens. Tipp: Lassen Sie bei Unklarheiten über den Inhalt eines Arbeitszeugnisses einen juristisch geschulten Bekannten oder bei Streitigkeiten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht gegenlesen. Ein Arbeitnehmer ist, wenn ein Arbeitszeugnis oder ein Zwischenzeugnis nicht oder nicht ordnungsgemäß erteilt wurde, nicht rechtlos gestellt. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer auf ein wahrheitsgemäßes und eindeutiges Arbeitszeugnis klagen.

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Merke: Grundsätzlich sollte man sich für jedes Praktikum und jedes Beschäftigungsverhältnis ein Arbeitszeugnis ausstellen lassen. Lieber unterschlägt man bei der nächsten Bewerbung ein mangelhaftes Arbeitszeugnis, als sich mit 30 Jahren Berufserfahrung ohne entsprechende Arbeitszeugnisse für einen neuen Job zu bewerben.

Arbeitsrecht & Arbeitszeugnis

Gibt es Streitigkeiten rund um das Arbeitszeugnis, greift das Arbeitsrecht, so dass eine gerichtliche Entscheidung über den jeweiligen Fall gefällt werden kann. Grundsätzlich gilt: Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und umfasst die umfangreiche Thematik aller arbeitsrechtlich relevanter Vorgänge und Verträge. 

Dem Arbeitsrecht fällt nicht nur in Deutschland eine entscheidende Rolle zu. Auch die Europäische Kommission weist darauf hin, durch einheitliche Arbeitsrechtsgrundlagen ein hohes Niveau an Beschäftigung und Sozialschutz, bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu erreichen.

Ob Arbeitnehmer, Betriebsrat, Mitarbeiter in Personalabteilungen oder Arbeitgeber –  Kenntnisse des Arbeitsrechts sind für diese Personengruppen obligat. Vom genannten Arbeitszeugnis über Abfindungen und Kündigung bis hin zu Urlaub, Schwerbehinderten-Sonderregelungen, Arbeitszeit sowie Insolvenz des Arbeitgebers fallen alle diese Begriffe unter das Arbeitsrecht. Aber auch Schwarzarbeit, Mobbing am Arbeitsplatz, befristetes Arbeitsverhältnis, geringfügige Beschäftigung sowie Kurzarbeit, Tariflohn und Abmahnung sind im deutschen Arbeitsrecht verankert.

Achtung: Oftmals widerspricht das deutsche Arbeitsrecht allerdings den Richtlinien der EU. Der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg, der gewährleisten soll, dass das EU-Recht in allen EU-Mitgliedstaaten auf die gleiche Weise ausgelegt und angewendet wird, hat zum Beispiel diverse Grundsätze über Kündigungsfristen in Deutschland als unzulässige Altersdiskriminierung verworfen. Eine deutsche Regel, wonach nur die Betriebszugehörigkeit ab dem 25. Geburtstag die Kündigungsfrist verlängert, darf ab sofort nicht mehr angewandt werden. Die Urteile der Luxemburger Richter in Bezug auf das Arbeitsrecht sind eindeutig: Das deutsche Arbeitsrecht widerspricht in vielen Punkt dem EU-Recht. Das sollte auch bei Streitigkeiten rund um ein Arbeitszeugnis bedacht werden.

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Der abschließende Tipp kann daher nur lauten: Da in Deutschland ständige Reformen in der Gesetzgebung sowie Gesetzesänderungen auf der Tagesordnung stehen, sollte man bei Unklarheiten bzgl. des Arbeitszeugnisses und bei allen anderen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten immer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.