Die Umkehrhypothek zur Aufbesserung Ihrer Rente

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„Die Renten sind sicher“ – wissen Sie noch, wer mit diesem Spruch bekannter wurde, als er ohnehin schon war? Richtig, es ist der ehemalige Arbeitsminister Norbert Blüm. Viel Weitsicht hat er mit dieser Aussage allerdings nicht bewiesen.

Schließlich sind die Renten in NRW und in ganz Deutschland längst nicht mehr sicher – im Gegenteil: die diesbezüglichen Prognosen sind düster, da einer immer größer werdenden Zahl von Rentnern immer weniger Einzahlern gegenüber steht.

In der Konsequenz bedeutet das: Die zukünftigen Rentner werden sich darüber Gedanken machen müssen, wie sie ihre meist kümmerlichen Altersbezüge aufbessern, um irgendwie über die Runden zu kommen. Eine Möglichkeit, an die viele nicht denken, möchten wir Ihnen hier vorstellen.

Die Lösung: Hausverkauf auf Rentenbasis

Stellen Sie sich vor, Sie könnten Ihre (abbezahlte) Immobilie verkaufen, aber trotzdem bis zu Ihrem Lebensende im Objekt wohnen bleiben. Und Sie erhalten dafür jeden Monat eine schöne Zusatzrente. Der Hausverkauf auf Rentenbasis, auch Umkehrhypothek genannt, bietet genau diese Möglichkeit.

Hierbei erhält man anstelle eines einmaligen Kaufpreises für eine fest vereinbarte Zeit oder bis zum Lebensende eine monatliche Rente. Wie hoch diese Rente beim Hausverkauf auf Rentenbasis ist, hängt von den vereinbarten Konditionen und natürlich vom Wert der Immobilie ab.

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Eckpunkte der Immobilienverrentung übersichtlich für Sie zusammengefasst:

Zielgruppe und Voraussetzungen

Die primäre Zielgruppe für die Immobilienrente sind ältere Menschen, die bereits im Rentenalter stehen und eine eigene Immobilie besitzen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Finanzprodukts ist, dass die Immobilie entweder vollständig abbezahlt ist oder zumindest weitgehend schuldenfrei.

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Finanzierungspartner

Um von der Immobilienrente zu profitieren, kooperieren Immobilienbesitzer mit einem Finanzinstitut oder einer Versicherungsgesellschaft als Finanzierungspartner. Dieser Partner gewährt dem Eigentümer entweder eine regelmäßige monatliche Rente, eine einmalige Kapitalzahlung oder eine Kombination aus beiden, basierend auf dem aktuellen Marktwert der Immobilie.

Bewertung der Immobilie

Die Ermittlung des aktuellen Marktwerts der Immobilie erfolgt durch einen unabhängigen Gutachter. Diese Bewertung ist entscheidend für die Festlegung der Höhe der monatlichen Rente oder des Kapitalbetrags. Dabei werden verschiedene Faktoren wie Lage, Größe, Zustand der Immobilie und aktuelle Markttrends berücksichtigt.

Vertragliche Vereinbarung

Nach der Bewertung schließen der Immobilienbesitzer und der Finanzierungspartner einen Vertrag ab. Dieser Vertrag detailliert die spezifischen Konditionen der Vereinbarung, einschließlich der Höhe und Struktur der Zahlungen. Dabei kann der Eigentümer wählen, ob er eine lebenslange monatliche Rente, eine Einmalzahlung oder eine Kombination aus beidem bevorzugt.

Rückzahlung

Im Gegensatz zu traditionellen Hypotheken müssen die Empfänger der Immobilienrente üblicherweise während ihrer Lebenszeit keine Rückzahlungen leisten. Die Rückzahlung erfolgt erst nach dem Tod des Immobilienbesitzers oder wenn die Immobilie anderweitig nicht mehr genutzt wird. Zu diesem Zeitpunkt wird die ausstehende Summe in der Regel aus dem Verkaufserlös der Immobilie beglichen, wobei eventuelle Überschüsse an die Erben weitergegeben werden können.

Fragen, die Sie sich als Interessent stellen sollten

Viele Fragen stellen sich, wenn es um die Immobilienrente geht. Einmalzahlung, Rente oder beides in Kombination? Wie sieht es mit der Wertminderung des Objekts aufgrund des Wohnrechts aus? Wie hoch darf der Sicherheitsabschlag ausfallen? Sie sollten also vorab genau darüber nachdenken, was Sie sich bei einem Hausverkauf auf Rentenbasis wünschen und sich ggf. durch einen unabhängigen Experten beraten lassen. Auf zwei der wichtigsten Fragen möchten wir im Folgenden jedoch schon einmal etwas näher eingehen.

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Leibrente oder Zeitrente?

Sie haben sich für den Hausverkauf auf Rentenbasis entschieden? Nun müssen Sie sich überlegen, ob die Leibrente oder die Zeitrente die richtige Lösung für Sie sind darstellt. Die Leibrente wird bis zum Ableben des Verkäufers gezahlt, ihre Höhe richtet sich unter anderem nach dem Alter des Verkäufers.

Die Zeitrente wird für einen fest vereinbarten Zeitraum gezahlt. Die Höhe ist frei vereinbar. Hierbei haben Faktoren wie z. B. der Wert der Immobilie oder das vereinbarte Wohnrecht einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe des monatlichen Rentenbetrags.

Welche Variante Sie wählen, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen und Bedürfnissen ab. Vereinfacht lässt sich sagen:

  • Leibrente: Weniger Geld – geringeres Risiko
  • Zeitrente: Mehr Geld – höheres Risiko

Mit wieviel monatlicher Zusatzrente darf man beim Abschluss eines Vertrages zur Immobilienverrentung rechnen?

Da der administrative Aufwand und die Kosten bei einer Immobilienverrentung in der Regel recht groß sind, fallen die monatlichen Rentenzahlungen oft geringer aus als der Vertragsnehmer zunächst erwartet hatte. Natürlich können hier keine konkreten Zahlen genannt werden – zu unterschiedlich sind die persönlichen Voraussetzungen. Die meisten ausgezahlten Immobilienrenten bewegen sich gemäß Statistiken jedoch in einem Bereich zwischen 400.- und 1.000 Euro im Monat.

Fazit

Der Hausverkauf auf Rentenbasis ist eine komplexe Angelegenheit. Als Laie fällt es schwer, sich hier zu orientieren. Es bietet sich daher an, mit einem Experten zusammen das Projekt anzugehen. Als Grundlage beim Hausverkauf auf Rentenbasis dient die Wertermittlung des Objektes durch einen Gutachter.

Dieser Wert dient dann als Ausgangspunkt für die Höhe der Rentenzahlungen. Unser Tipp: Lassen Sie sich Zeit beim Hausverkauf auf Rentenbasis und überstürzen Sie nichts. Richtig vorbereitet und durchgeführt, haben Sie eine gute Möglichkeit gefunden, Ihre Rente aufzubessern.

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