IHK senkt 2024 Beiträge

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Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg (IHK) hat Christina Kirschbaum zur Vizepräsidentin gewählt. In ihrer Herbst-Sitzung in Siegburg hat die Vollversammlung außerdem eine Beitragssenkung beschlossen. Im kommenden Jahr senkt die IHK für viele Mitglieder den Grundbeitrag. Darüber hinaus reduziert sie für alle Mitglieder den Hebesatz zur IHK-Umlage.

Christina Kirschbaum folgt auf Nicole Landgraf als Vizepräsidentin

Ein neues Mitglied im achtköpfigen IHK-Präsidium ist Christina Kirschbaum, Mitglied der Geschäftsführung des Kirschbaum Verlags aus Bonn. Sie wurde 2017 erstmals in die Vollversammlung gewählt und ist Mitglied im IHK-Ausschuss für Kultur und Tourismus.

Die Wahl stand auf der Tagesordnung, weil die bisherige Vizepräsidentin Nicole Landgraf, Geschäftsführerin der Schuhhaus Landgraf GmbH in Bonn, ihre Ämter in Präsidium und Vollversammlung niedergelegt hatte. IHK-Präsident Stefan Hagen dankte Landgraf für die gute Zusammenarbeit und ihr Engagement. Hagen äußerte Freude auf die Zusammenarbeit mit Christina Kirschbaum. Er betonte, dass Kirschbaum dank ihrer langjährigen Erfahrung in Verkehrs- und Tourismusthemen sich als Vizepräsidentin sehr gut in die aktuelle Verkehrskampagne einbringen könne.

Nach dem Ausscheiden von Nicole Landgraf bestimmte die Vollversammlung außerdem Regina Zerwas als neues Mitglied für die Wahlgruppe Einzelhandel per Kooptation zum Mitglied. Zerwas leitet die Filiale der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH in Bonn. Sie ist bereits seit August 2022 Mitglied des Einzelhandelsausschusses der IHK.

IHK-Beitrag: Entlastung insgesamt über 1,2 Millionen Euro

IHK-Präsident Hagen freute sich über die Möglichkeit, die Mitglieder bei den Beiträgen etwas entlasten zu können. Er betonte, dass dies durch das umsichtige und maßvolle Haushalten der IHK ermöglicht werde. Sowohl für Kleingewerbetreibende als auch für im Handelsregister eingetragene Gesellschaften bis zu einer Größe von 249 Beschäftigten sinken die Beiträge für das kommende Jahr in den einzelnen Staffeln jeweils um rund 10 Prozent. Generell von der Beitragspflicht befreit sind Kleingewerbetreibende mit einem Gewinn von weniger als 5.200 Euro im Jahr. Für Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten bleiben die Beitragssätze stabil. Die IHK reduziert auch für alle Mitglieder den Hebesatz zur Ermittlung der Umlage von 0,20 auf 0,19 Prozent des Gewerbeertrags bzw. Gewinns. Die Senkungen entsprechen insgesamt einer Entlastung von rund 1,2 Millionen Euro.

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IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille sagte, dass die IHK stets wirtschaftlich und sparsam mit den Mitteln umgehe, damit die Beiträge stabil gehalten oder wie im kommenden Jahr sogar gesenkt werden könnten. Er wies jedoch darauf hin, dass die Schwankung der Beitragssätze durch das Fehlen einer Ausgleichsrücklage zunehme. Es sei abzuwarten, ob in den kommenden Jahren Anpassungen der Beitragssätze erforderlich seien.

Zusatzinformationen:

Beitragssenkung im Detail:

Kleingewerbetreibende zahlen im kommenden Jahr je nach Staffel einen Grundbeitrag von 39 Euro (zuvor: 44 Euro) bzw. 78 Euro (88 Euro). Generell von der Beitragspflicht befreit sind Kleingewerbetreibende mit einem Gewinn von weniger als 5.200 Euro im Jahr. Für in das Handelsregister eingetragene Gesellschaften mit weniger als 250 Beschäftigten beträgt der Grundbeitrag je nach Unternehmensgröße zukünftig 78 Euro (zuvor: 88 Euro), 100 Euro (111,50 Euro), 200 Euro (223 Euro) oder 348 Euro (388 Euro). Für Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigte bleiben die Beitragssätze stabil. Für alle Mitglieder sinkt der Hebesatz zur Ermittlung der Umlage von 0,20 auf 0,19 Prozent des Gewerbeertrags bzw. Gewinns.

Beitrag:

Nach dem IHK-Gesetz gehören alle Gewerbetreibenden in Bezirk der jeweiligen Industrie- und Handelskammer an (gesetzliche Pflichtmitgliedschaft), vom Großunternehmen bis zum Kleingewerbetreibenden. Nur reine Handwerksbetriebe und Angehörige der freien Berufe sind ausgenommen. Bei der Höhe und Staffelung des Grundbeitrags berücksichtigt die IHK die unterschiedliche Leistungsstärke der Unternehmen.

Vollversammlung:

Die Vollversammlung wird auch „Parlament der Wirtschaft“ genannt. Sie ist das wichtigste Gremium der IHK. Ihre ehrenamtlichen Mitglieder werden von den Mitgliedern der IHK alle fünf Jahre in freier, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt. Die Wahl zur Vollversammlung erfolgt in Wahlgruppen und Wahlbezirken, damit das Gremium die Branchen und die Wirtschaftsstruktur des IHK-Bezirks widerspiegelt. Die derzeitige Vollversammlung hat sich im Januar 2022 konstituiert.

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Basierend auf einer Pressemitteilung von IHK Bonn/Rhein-Sieg vom 1.12.2023