Kinder sicher im Auto transportieren – diese Regeln gelten 2023

Teddy im Kindersitz
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Heutzutage ist es kaum noch vorstellbar, ein Baby bzw. ein Kind im Fahrzeug nicht altersgerecht mit einem Kindersitz zu transportieren. Trotzdem wissen viele Erwachsene bis heute nicht, welche Vorschriften der Gesetzgeber für welches Alter vorsieht, denn beim Erwerb des Führerscheins werden diese Dinge in der Regel nicht angesprochen. Daher werden die Autositze nicht immer passend zum Alter gekauft und leider sogar Kinder auf kurzen Strecken, zum Beispiel zum nächsten Park oder Spielplatz, gar nicht erst in den Kindersitz gesetzt oder gar angeschnallt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Straßenverkehrsordnung § 21 schreibt vor, dass Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im Kindersitz mit einer adäquaten Rückhalteeinrichtung zu transportieren sind.
  • Kinder unter einer Größe von 1,50 m müssen selbst, wenn sie älter als 12 Jahre alt sind, einen Autositz mit Spezialrückhalteeinrichtung verwenden.
  • Die Eltern stehen in der Verantwortung, dass der Kindersitz und somit die Gurtführung optimal sitzen.
  • Die Altersangabe sollte sekundär betrachtet werden, falls das Kind von Größe bzw. Gewicht einen größeren Sitz benötigt als für die Altersgruppe vorgesehen.
  • Die Hersteller von Kindersitzen orientieren sich am Gewicht der Kinder und nicht an der Körpergröße.

Von der Babyschale bis zum Kindersitz ohne Rückenlehne

Das Baby ist geboren. Der erste Transport aus der Klinik nach Hause wird mit einer Babyschale absolviert, welche in aller Regel bis zum 6. Lebensmonat vorgesehen ist. Die geeigneten Kindersitze werden in fünf Gewichtsklassen unterteilt.

Bis zu einem Körpergewicht von 10 Kilogramm wird die Gruppe 0 empfohlen. Diese wird erweitert auf „0 plus“ bis zu einem Gewicht von 13 kg. Für Kinder bis zum 18. Lebensmonat wird in aller Regel die Gruppe 0 sowie 0 Plus ausreichend sein.

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Es folgen die Gewichtsgruppen 1 bis 3:

  • Gruppe 1 gilt von 9 bis 18 kg
  • Gruppe 2 von 15 bis 25 kg
  • Gruppe 3 von 22 bis 36 kg

Die Gruppe 1 wird für Kinder von 9 Monaten bis 3,5 Jahren vorgesehen. Mit 4 bis 12 Jahren werden die Sitze aus der Gruppe 2 und 3 benötigt.

Alle Gewichtsgruppen sind nicht starr zu betrachten. Das Kind selbst sollte entsprechend Größe und Gewicht geeignet sitzen. Die durchschnittliche Sitzhöhe beträgt 11 cm.

Isofix für die Kindersitze

Mit dem Jahr 2013 mussten alle Neuwagen mit Isofix ausgestattet sein. Eine Nachrüstung für ältere Fahrzeuge ist möglich. Isofix gilt von seiner Handhabung als einfach und bequem und im Handel erhältliche Kinder Autositze haben heute auch durchweg Isofix. Wichtig ist bei Isofix, dass die Vorrichtung richtig eingerastet ist. Durch das Klickgeräusch kann der Fahrer sicher sein, dass das Kind sicher sitzt.

Es besteht die Möglichkeit, dass bei manchen Isofix-Modellen ein zusätzlicher Standfuß aufgestellt wird. Dieser befindet sich dann im Fußraum des Fahrzeugs. Diese Art der Stütze besitzt den Vorteil, dass es zu einer erhöhten Stabilität kommt.

Beim Thema Sicherheit fragen sich oftmals Eltern, ob ein integrierter Airbag im Kindersitz sinnvoll ist. Bei einem frontalen oder seitlichen Aufprall reagiert das auslösende System auf dem Rücksitz.

Der Preis für diesen Airbag bewegt sich im höheren dreistelligen Bereich. In aller Regel werden die Kindersitze bezüglich Sicherheit ohne einen Airbag aber als durchaus gut bis sehr gut bewertet. Bis dato haben diese Art der Kindersitze mit Airbag nicht durchgesetzt.

Auf der sicheren Seite mit dem ECE-Prüfsiegel

Kinder Autositze werden durch die ECE-Regelung geprüft. Es handelt sich hierbei um einheitliche Prüfnormen. Die ECE-Regelung besitzt eine Gültigkeit für den gesamten europäischen Raum. Die Verbraucher sollten somit auf die ECE-Plakette achten. Seit dem April 2008 müssen alle Kinder Autositze der ECE-R 44/03-Norm entsprechen.

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Falls ein Autositz aus dem nicht europäischen Ausland als Transportmittel für Kinder in das Fahrzeug verbracht werden sollte, so ist es dringend anzuraten, sich mit den gesetzlichen Richtlinien auseinanderzusetzen.

Mit wachsendem Alter wird es Zeit, um auf eine Sitzerhöhung zu wechseln. Ab einem Körpergewicht von 15 Kilogramm darf eine Sitzerhöhung benutzt werden.

Es sollte beim Kauf darauf geachtet werden, dass das Kind sicher ohne Verrutschen sitzt. Ein weiteres Modell wird mit sogenannten Führungshörnern ausgestattet. Es wird zwischen einer einfachen Erhöhung sowie Modellen mit Rückenlehne unterschieden. Die Rückenlehne lässt sich in der Höhe verstellen und wächst sozusagen mit.

Kind auf dem Beifahrersitz?

Bei dieser Frage kommt es immer wieder zu Unsicherheiten. Grundsätzlich darf eine rückwärts ausgerichtete Schale für das Baby auf den Beifahrersitz. Zu beachten ist in diesem Fall, dass der vorausschauende Airbag nicht aktiv ist.

Des Weiteren ist es möglich Kinder auf dem Beifahrersitz der Gruppen 2 sowie 3 zu transportieren. Doch nicht aller Autohersteller sehen diese Vorgehensweise vor und sprechen ein Verbot aus. Die Kinder sollten in diesem Fall auf dem Rücksitz mit ihrem Kindersitz Platz nehmen.

Im Idealfall sollten die Kinder auf den Rücksitzen Platz nehmen. In der kalten Jahreszeit ist darauf zu achten, dass die Kinder trotz der dickeren Jacken ordnungsgemäß angeschnallt sind.

Fazit

Bei allen Kindersitzen steht die Sicherheit an erster Stelle. Die Eltern sind in der Verantwortung, wenn es darum geht, dass die Kinder im altersgerechten Kindersitz untergebracht werden. Gurtführung sowie ein bequemer Sitz sind genauso zu beachten wie das normgerechte Herstellerprodukt.