In der Silvesternacht setzte die Polizei Nordrhein-Westfalen mehr als 6.600 Beamtinnen und Beamte ein, darunter Kräfte der Bereitschaftspolizei, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Die starke polizeiliche Präsenz trug dazu bei, Auseinandersetzungen frühzeitig zu verhindern. Trotzdem kam es in einigen Städten zu missbräuchlichem Einsatz von Pyrotechnik gegenüber Einsatzkräften.
Nach den vorliegenden Informationen wurden in der Silvesternacht 21 Polizistinnen und Polizisten verletzt, im Vergleich zum Vorjahr (43) eine deutliche Reduzierung. Die Anzahl der Widerstandshandlungen gegen polizeiliche Einsatzkräfte ging um fast zehn Prozent auf 46 Fälle zurück (Vorjahr 51). Insgesamt wurden 48 Anzeigen wegen tätlicher Angriffe gegen polizeiliche Einsatzkräfte erstellt, im Vergleich zum Vorjahr (34) eine Steigerung.
Im Zusammenhang mit den Silvesterfeierlichkeiten wurden 1.186 Platzverweise erteilt (Vorjahr 1.358), 154 Personen in Gewahrsam genommen (Vorjahr 215) und 26 Personen vorläufig festgenommen (Vorjahr 25). 210 Personen erlitten Verletzungen durch Fremdeinwirkung, im Vorjahr waren es 238.
In Bezug auf Straftaten zeigt sich in vielen Bereichen eine Ähnlichkeit mit dem Vorjahresniveau. Körperverletzungsdelikte wurden in 357 Fällen angezeigt (Vorjahr 391), bei gefährlichen Körperverletzungen gab es einen leichten Anstieg auf 199 Fälle (Vorjahr 177). Die Anzahl der Sexualdelikte ging um fünf auf 27 zurück (Vorjahr 32), vor allem handelte es sich dabei um sexuelle Beleidigungen und Belästigungen. Sachbeschädigungen blieben mit 459 Fällen knapp unter der Vorjahreszahl (Vorjahr 467), während Taschendiebstähle um 25 Prozent von 40 auf 30 zurückgingen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die bereitgestellten Zahlen Auswertungen vom 31.12.2023, 18 Uhr, bis zum 01.01.2024, 6 Uhr, darstellen und mit dem gleichen Zeitraum des Vorjahres verglichen werden. Nachmeldungen aufgrund von nachträglich erstatteten Anzeigen/Nacherfassungen können zu Veränderungen führen, daher stellt diese Darstellung lediglich eine Sachstandsmeldung dar.
Basierend auf einer Pressemitteilung von Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW vom 01.01.2024