Todesfall in der Familie – was gilt es zu beachten?

Todesfall
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Stirbt ein naher Angehöriger, so steht die Welt für die Angehörigen still. Doch auch wenn die Familie nun andere Sorgen hat, muss einiges erledigt werden.

Der Todesfall eines Familienangehörigen

Wenn ein Familienangehöriger stirbt, ist die Familie in Trauer. Nahe Angehörige stehen unter Schock. Der Schmerz und die Leere, die der Verstorbene hinterlässt, ist groß.
Dennoch muss viel erledigt werden. Ein Bestatter muss beauftragt und die Trauerfeier organisiert werden. Die Wohnung und das Konto müssen aufgelöst, Versicherungen gekündigt werden.

Unmittelbar nach dem Tod

Direkt nach dem Tod des Familienangehörigen muss ein Arzt kontaktiert werden. Dieser führt die Leichenschau durch und stellt den Totenschein aus.
Mit dem Totenschein ist es dem Bestattungsunternehmen möglich, alle weiteren Schritte zu unternehmen. Hat der Angehörige in einem Seniorenwohnheim gelebt oder ist im Krankenhaus verstorben, so kümmert sich das Personal um diese Schritte.
Um einen persönlichen Abschied zu ermöglichen, sollten weitere Angehörige und Freunde umgehend über den Todesfall informiert werden.

Bestattungsunternehmen suchen

Hat der Verstorbene keine Bestattungsverfügung hinterlassen, so muss nun ein Bestattungsunternehmen gefunden werden. Da die Preise stark variieren, sollten mehrere Angebote eingeholt werden.
In einem ersten Gespräch wird geklärt, welche Aufgaben der Bestatter übernehmen soll. Der Bestatter klärt mit den Angehörigen ab, welche Art der Bestattung gewünscht ist, ob eine traditionelle Bestattung oder eine Feuerbestattung gewünscht ist. Auch den Sarg oder die Urne wählt der Bestatter mit den Angehörigen aus.

Sterbeurkunde beantragen

Der Tod des Angehörigen muss innerhalb von drei Werktagen dem Standesamt mitgeteilt werden. Dies können die Angehörigen oder auch der Bestatter übernehmen. Ist der Angehörige in einem Krankenhaus, einem Seniorenheim oder auch zuhause verstorben, so ist dies die Aufgabe der Einrichtung.
Die Sterbeurkunde ist ein amtliches Dokument, das den Tod bestätigt. Meist kümmert sich der Bestatter um die Ausstellung. Die Angehörigen benötigen mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde, da diese der Krankenkasse, der gesetzlichen Rentenversicherung und vielen weiteren Organisationen vorgelegt werden muss.

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Versicherungen, Bankkonten und Vertragsauflösungen

Hatte der Verstorbene zu Lebzeiten eine Sterbe- oder Unfallversicherung, so muss diese innerhalb der ersten Tage nach dem Tod informiert werden. Auch alle anderen Versicherungen, wie die gesetzliche Krankenversicherung oder die Rentenversicherung, müssen von den Angehörigen zeitnah über den Todesfall informiert werden.
Das Bankkonto des Verstorbenen wird nach Vorlage der Sterbeurkunde von der Bank gesperrt. Das Konto wird als Nachlasskonto weitergeführt. Lastschriften und Daueraufträge laufen so lange weiter, bis sie von einer berechtigten Person widerrufen werden.
Spätestens nach der Bestattung sollten auch alle weiteren Verträge gekündigt werden. Mietvertrag, Stromanbieter, GEZ, Mobilfunkvertrag, zusätzliche Versicherungen und vieles mehr können durch die Vorlage der Sterbeurkunde von einer berechtigten Person gekündigt werden.

Erbschein beantragen

Der Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt. Das zuständige Nachlassgericht befindet sich im letzten Wohnort des Verstorbenen. Besitzt ein Hinterbliebener ein privates Testament des Verstorbenen, so ist er verpflichtet, das Original unverzüglich an das Nachlassgericht weiterzugeben.
Mit dem Erbschein können sich die Angehörigen zweifelsfrei als Erben identifizieren. Der Erbschein dient dazu, Immobilien auf die Hinterbliebenen zu überschreiben oder Zugriff auf Konten zu bekommen.

Mietvertrag auflösen

Hat der Verstorbene nicht alleine gelebt oder wurde der Mietvertrag von weiteren Personen unterschrieben, so geht der Mietvertrag auf die Person über, die mit ihm gewohnt hat. Diese Person hat die Möglichkeit, mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Tritt diese Regelung nicht in Kraft, so geht der Mietvertrag an die Erben über. Sowohl die Erben als auch der Vermieter, haben das Recht, die Wohnung mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.

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Wohnung entrümpeln

Soll die Wohnung aufgelöst werden, so empfiehlt es sich, einen Entrümpler zu engagieren. Der gesamte Hausstand kann dann verschenkt oder entsorgt werden. Auch besteht die Möglichkeit, einige Gegenstände zu behalten oder anderweitig zu verwerten (z.B. über Kleinanzeigen). Der Entrümpler ist ein Spezialist für Wohnungsauflösungen, entsorgt die Möbel fachgerecht und hinterlässt die Wohnung sauber. Die Entrümpelung wird schnell durchgeführt und macht den Hinterbliebenen keine Arbeit.

Fazit

Im Falle des Ablebens eines Verstorbenen gibt es viel zu tun. Oft fällt es den Angehörigen schwer, in ihrer Trauer auch noch die Formalien zu erledigen. Das Bestattungsunternehmen kann hier eine große Stütze sein.