Breites Informationsangebot zu Hochwasser

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Das Umweltministerium wies angesichts der aktuellen Unwetter-Warnungen auf das breite Angebot der Landesregierung sowie weiterer Behörden zu Hochwasserinformationen hin. Minister Oliver Krischer betonte die Bedeutung eines funktionierenden Hochwasserschutzes und moderner Hochwasserinformationssysteme, um die Bevölkerung vor den Folgen von Hochwasserereignissen zu schützen. Die Winter- und Frühlingshochwassersaison steht bevor, bei der Flüsse und Bäche über die Ufer treten können, hauptsächlich aufgrund von langanhaltenden Niederschlägen oder Schneeschmelzen auf bereits gesättigten Böden.

Elke Reichert, Präsidentin des LANUV, erklärte, dass aufgrund des fortschreitenden Klimawandels meteorologische Extremereignisse häufiger auftreten werden. In den letzten Jahren seien vermehrt Hochwasser aufgrund von Starkregen aufgetreten, insbesondere in den Sommermonaten.

Das Land und weitere staatliche Stellen haben verschiedene Informationsangebote für Bürgerinnen und Bürger aufgelegt, um sie umfassend und aktuell über Hochwasser zu informieren:

  1. Hochwasserportal NRW: Es bietet Online-Messdaten der Hochwassermeldepegel, der gewässerkundlichen Pegel und der Niederschlagsmessstationen des LANUV sowie Hochwassergefahrenkarten.
  2. Warn-App NINA: Sie informiert über Hochwasserinformationen des LANUV im Hydrologischen Lagebericht und ermöglicht Benachrichtigungen für bestimmte Gebiete.
  3. Umweltportal NRW: Es bietet Zugang zu behördlichen Daten, Fakten und Informationen zum Umweltzustand in Nordrhein-Westfalen, darunter Hochwasserstände der Hochwassermeldepegel und aktuelle Hydrologische Lageberichte.
  4. MeinePegel-App: Diese App informiert über Wasserstände und Hochwasser in ganz Deutschland und ermöglicht Benachrichtigungen bei Vorliegen von Hochwasserinformationen in bestimmten Regionen.

Diese Informationsangebote dienen dazu, die Bevölkerung schnell und umfassend über Hochwasser zu informieren und sie zu schützen.

Basierend auf einer Pressemitteilung von Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 7. Februar 2024

siehe auch:  NRW: Schutzmaßnahmen von jüdischen Gemeinden werden erhöht