Lebendige Dörfer: Landesregierung setzt sich für die Stärkung des ländlichen Raums ein

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Die Landesregierung betont ihre Unterstützung für die Stärkung des ländlichen Raums sowie lebendige Dörfer und Kommunen und ihre Einrichtungen. Im Jahr 2024 werden zusätzliche 18 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Die ländlichen Regionen, die einen Großteil der Landesfläche Nordrhein-Westfalens ausmachen, sind von großer Bedeutung. Sie sind Lebensraum für etwa die Hälfte der Bevölkerung und ein wichtiger Produktionsstandort für Land- und Forstwirtschaft sowie für kleine und mittelständische Unternehmen. Die Nähe zu Ballungsräumen macht sie auch zu attraktiven Freizeit- und Erholungsräumen.

Die Landesregierung setzt sich daher weiterhin für die Stärkung des ländlichen Raums ein. Im letzten Jahr wurden über 200 neue Projekte vom Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördert. Diese erfolgreiche Unterstützung wird fortgesetzt: Im Jahr 2024 werden zusätzliche 18 Millionen Euro bereitgestellt, um die soziale, wirtschaftliche und verkehrliche Infrastruktur in den Dörfern zu verbessern.

Ministerin Silke Gorißen betonte, dass der ländliche Raum für rund neun Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen ein wichtiger Lebensmittelpunkt ist. Die Investitionen der Landesregierung sollen dazu beitragen, dass diese Regionen lebenswert und attraktiv bleiben. Die Fördermittel sollen neue Projekte fördern, darunter Gemeinschaftsräume, kulturelle und soziale Treffpunkte sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort.

Auch im Jahr 2024 werden verschiedene Projekte gefördert, darunter Dorfläden, Dorfplätze, Freizeiteinrichtungen und barrierefreie Umbauarbeiten. Die Förderung erstreckt sich auch auf die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude und die Entwicklung von IT-Lösungen zur Verbesserung der Infrastruktur. Projekte mit einer Förderhöhe von bis zu 250.000 Euro können unterstützt werden.

Das digitale Antragsverfahren für die Struktur- und Dorfentwicklung 2024 beginnt sofort über die Bezirksregierungen. Interessierte Gemeinden, Vereine und Einrichtungen können bis zum 15. April 2024 Anträge einreichen. Es wird empfohlen, sich vor der Antragstellung mit der zuständigen Bezirksregierung in Verbindung zu setzen, um die Fördermöglichkeiten zu klären. Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Bezirksregierungen sowie des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz erhältlich.

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Basierend auf einer Pressemitteilung von Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 14. Februar 2024