NRW Transparenzplattform zur finanziellen Beteiligung an Windenergieprojekten

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Nordrhein-Westfalen liegt bundesweit an der Spitze beim Ausbau der Windenergie. Um den Zubau für eine unabhängige Energieversorgung und zur Erreichung der Klimaschutzziele weiter zu beschleunigen, ist die Akzeptanz vor Ort besonders wichtig. Daher ermöglicht das Bürgerenergiegesetz NRW die finanzielle Beteiligung der Gemeinden und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner an der Wertschöpfung durch Windenergievorhaben. Das Gesetz sieht außerdem eine sogenannte Transparenzplattform vor, die nun gestartet ist. Ihr Ziel ist es, dass Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden und Vorhabenträger sich unkompliziert über die für sie passendste Beteiligungsmöglichkeit informieren können. Dazu werden Daten und Informationen zu bereits vereinbarten Beteiligungsmodellen gesammelt und öffentlich zur Verfügung gestellt. Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, das eine solche Transparenzplattform anbietet.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur betont, dass beim beschleunigten Ausbau der Windenergie die Akzeptanz der Menschen entscheidend ist. Nordrhein-Westfalen geht hier neue Wege, und die bundesweit einzigartige Transparenzplattform ist ein entscheidendes Instrument für mehr Beteiligung und Transparenz bei Windenergievorhaben. Auf der Plattform können Bürgerinnen und Bürger sich über Beteiligungsmöglichkeiten in ihrer direkten Umgebung informieren und sich an die entsprechende Gemeinde oder den Vorhabenträger wenden. Auch die Kommunen und Projektträger profitieren, da sie sich bei der Ausgestaltung von Beteiligungsmodellen an bestehenden Vereinbarungen orientieren können. So zeigt Nordrhein-Westfalen, wie alle Seiten vom Windenergieausbau profitieren können.

Die Transparenzplattform ist Teil des Energieatlas, der vom Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bereitgestellt wird. Auf einer interaktiven Karte können Informationen zu Windenergievorhaben wie Standort, Anlagentyp oder Art der Vereinbarung benutzerfreundlich abgerufen werden. Besonders interessant ist die Darstellung des Umkreises von 2.500 Metern um die Turmmitte einer Windenergieanlage für Bürgerinnen und Bürger. Alle Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb dieses Radius befindet, gelten als beteiligungsberechtigt. Außerdem kann die Beteiligungsvereinbarung auch besondere Regelungen für direkte Anwohnerinnen und Anwohner innerhalb dieses Gebiets vorsehen.

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Die Transparenzplattform ist unter folgendem Link abrufbar: [Transparenzplattform Link]

Weitere Unterstützungsangebote zum Bürgerenergiegesetz im Überblick:

  • Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium stellt umfassende Informationen zum Gesetz sowie Beratungsmöglichkeiten unter www.wirtschaft.nrw/buergerenergiegesetz-nrw zur Verfügung. Auf dieser Webseite werden auch häufig gestellte Fragen beantwortet.
  • Die Bezirksregierung Arnsberg übernimmt die Aufgaben der „Zuständigen Behörde“, bei der alle Meldungen und Nachweise eingereicht werden können. Die Meldungen können künftig hier vorgenommen werden: www.bra.nrw.de/-4999
  • Die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate stellt für eine erfolgreiche Beteiligungsvereinbarung Leitfäden und Beratungsangebote bereit unter www.energy4climate.nrw/aktuelles/newsroom/buergerenergiegesetz-nrw-einfach-erklaert.
  • Einen umfassenden Überblick über die Beschleunigung des Windenergieausbaus in Nordrhein-Westfalen bietet die Seite der Taskforce Windenergie: www.windenergieausbau.nrw.de.

Basierend auf einer Pressemitteilung von Landesregierung Nordrhein- Westfalen vom 04.04.2024