Trotz Behinderung oder im zunehmenden Alter möchten Menschen mit Einschränkungen, solange wie es möglich ist, ein selbstbestimmtes Leben führen. Dies gilt ebenso für die eigenen vier Wände. Irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem sich der Mensch mit dem Thema barrierefrei Wohnen beschäftigen muss. Dieser erhöht den Wohnkomfort und erleichtert den Alltag.
Leider ist ein barrierefreier Umbau oftmals mit hohen Kosten verbunden. Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, die ältere Menschen und Menschen mit Behinderung helfen sollen. Diese können nach dem Umbau unbeschwerter in den eigenen vier Wänden wohnen. Welche Fördermöglichkeiten dies sind, wird in folgendem Text verraten.
Welche Fördermöglichkeiten und Zuschüsse gibt es?
Damit eine pflegebedürftige Person nicht in eine Pflegeeinrichtung umziehen muss, müssen die eigenen vier Wände umgebaut werden. Das Treppensteigen wird schwieriger oder mit einem Rollator zu einem unüberwindbaren Hindernis. Ein barrierefreies Umfeld ist erforderlich. Die Wanne im Badezimmer muss gegen eine ebenerdige Dusche getauscht werden, Türschwellen sind im Weg und es wird eine Rampe benötigt oder ein Türrahmen ist für den Rollstuhl zu eng und muss erweitert werden. Wer keine Treppen mehr steigen kann, kann sich an diesen einen Treppenlift befestigen lassen. Die Treppenlift Kosten übersteigen in den meisten Fällen aber schon das eigene Budget.
Oftmals ist es für die Betroffenen nicht leicht, die hohen Kosten alleine aufzubringen. An verschiedenen Förderstellen kann eine finanzielle Unterstützung beantragt werden. Bevor mit der Umbaumaßnahme begonnen wird, muss hierfür der Antrag bei den zuständigen Stellen gestellt worden sein. Es muss auf die Genehmigung der Stellen gewartet werden. Wer vorher schon in Vorkasse geht und anfängt, die eigenen vier Wände umbauen zu lassen, muss damit rechnen, die Kosten aus eigener Tasche tragen zu müssen.
Die Pflegekasse
Die Pflegekasse zahlt den Menschen, die in einer Pflegestufe eingestuft sind, einen Zuschuss. Hier kann der sogenannte „Zuschuss für eine Wohnumfeld verbessernde Maßnahme“ beantragt werden. Durch den Umbau wird die Pflege der Person erleichtert oder überhaupt erst möglich gemacht. Aus diesem Grund gibt die Pflegekasse einen Zuschuss bis zu 4000 Euro. Für diesen Zuschuss ist es egal, in welchem Pflegegrad sich die zu pflegende Person befindet.
Dieser Zuschuss kann für neue Möbel, Lichtschalter in Greifhöhe, eine ebenerdige Dusche oder für die Verbreiterung der Türen verwendet werden. Der Zuschuss wird, wenn mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung wohnen, addiert. Jede im Haushalt lebende zu pflegende Person bekommt von der Pflegekasse einen Zuschuss. Dies gilt bis zu einem Gesamtbetrag von 16.000 Euro.
Die Krankenkasse
Neben der Pflegekasse kann die Krankenkasse beim barrierefreien Umbau helfen. Wenn Stützgriffe am Waschbecken, eine Sitzerhöhung für die Toilette oder ein Badewannenlift benötigt wird, müssen diese von einem Arzt verschrieben werden. Der Arzt muss genau begründen, wieso die Person die Hilfsmittel braucht. Das Rezept und der Kostenvoranschlag muss anschließend bei der Krankenkasse eingereicht werden. Wenn die Krankenkasse die Hilfsmittel genehmigt, kann der Umbau beginnen.
Die Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe können Menschen mit einer Schwebehinderung beantragen. Dies ist der Fall, wenn eine geistige, seelische oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt. Sie ist als Eingliederungshilfe angedacht. Durch ein Darlehen oder Zuschuss können in diesem Fall Küchen und Bäder behindertengerecht umgebaut werden. Rampen und weitere Einrichtungsgegenstände können ebenso von diesem Geld finanziert werden.
Der Wohnraum soll mit diesem Geld umgebaut und besser ausgestattet werden. Ziel der Eingliederungshilfe ist es, dass den betroffenen Menschen eine selbstständige Lebensführung und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird. Durch den Umbau kann die Teilnahme kann zwar nur soweit es machbar ist, ermöglicht werden, hilft in den meisten Fällen enorm. Diese Art von Unterstützung wird gewährleistet, wenn die Alternativen ausgeschöpft sind.
Landesförderprogramme helfen
Es gibt Förderprogramme für ein barrierefreies Wohnen. Diese sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Es werden entweder Darlehen gewährt, die einkommensabhängig sind. Zudem können Zuschüsse genehmigt werden. Oftmals bieten die Banken, die das Landesförderprogramm unterstützen, ein zinsloses Darlehen. Wer über ein Landesförderprogramm den barrierefreien Umbau finanzieren möchte, sollte sich informieren, welche Möglichkeiten in dem eigenen Bundesland gegeben sind.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau
Wer einen zinsgünstiges Darlehen oder einen Zuschuss von bis zu 6250 Euro für den barrierefreien Umbau benötigt, kann sich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) melden. Das Geld ist für eine neue Raumaufteilung von Wohn- und Schlafräumen angedacht. Zudem zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation durch Beleuchtung, der Umbau des Badezimmers oder Notrufsysteme angedacht.
Umbaukosten in der Steuererklärung angeben
Weder die Kranken- noch die Pflegekasse übernehmen die Kosten für einen behindertengerechten Umbau? Hier kann eine Steuerermäßigung weiterhelfen. Die Kosten für den Umbau müssen in Vorkasse bezahlt werden. Anschließend können diese als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden. Sie werden nach dem Einkommensteuergesetz berücksichtigt.
Gibt es als Sozialhilfeempfänger Möglichkeiten für einen Zuschuss für barrierefreies Wohnen?
Wer Sozialhilfe empfängt und einen barrierefreien Umbau benötigt, hat folgende Möglichkeit:
Das Jobcenter oder das Grundsicherungsamt gibt Menschen die Möglichkeit, die Übernahme eines Umbaus zu beantragen. Die betroffenen Personen müssen nachweisen können, dass sie vor dem Antrag intensiv nach einer Wohnung gesucht haben, die barrierefrei ist. Der Antragssteller bekommt in den meisten Fällen Besuch vom Gesundheitsamt, welches sich absichert, dass der Umbau vonnöten ist. Der Umbau wird von den Sozialhilfeträgern übernommen, wenn alle anderen Möglichkeiten, wie Krankenkasse und Pflegekasse ohne Erfolg abgearbeitet sind.
Welche Zuschüsse gibt es, wenn der Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann?
Sollte der Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden können, kann eine sogenannte Wohnungshilfe beantragt werden. Diese Art von finanzieller Unterstützung ist sinnvoll, wenn der oben genannte Fall eintrifft. Mit der Wohnungshilfe werden Umbauten finanziert, die zu der Beschaffung oder des Erhalts des Arbeitsplatzes beitragen. Ist der Antragsteller schwerbehindert und erwerbsfähig, kann von dieser Unterstützung Verbreiterungen von Türen und Toreinfahrten genutzt werden. Für den Einbau von Türöffnern, Hebebühnen und Aufzügen kann dieser ebenso genutzt werden. Der behinderten Person ist es somit möglich, seinen Arbeitsplatz selbstständig erreichen zu können. Die Kosten für den Umbau finanziert die Agentur für Arbeit, das Integrationsamt oder die Deutsche Rentenversicherung.
Fazit
Ein Umbau für das barrierefreies Wohnen kann kostspielig werden. Die Anträge für eine Kostenübernahme sind erstmal mühsam und zeitaufwendig. In den meisten Fällen lohnt es sich, die Zeit zu investieren, um eine Erleichterung im Alltag zu bekommen.