Anstehende Haushaltsauflösungen erfordern Entscheidungen und Überlegungen

Haushaltsauflösung
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Wer vor der Aufgabe steht, einen kompletten Haushalt oder auch nur eine einzelne Wohnung zu räumen, muss viel planen. Sogar, wenn es nur um die Entrümpelung eines Raumes geht, sind etliche Überlegungen nötig. Wer ist für die Wohnungsauflösung bei Todesfall (Lesetipp: Kinderhospize in NRW) zuständig, Erben, Nachlassverwalter oder Vermieter? Was alles zum Thema gehört, sollen die nachfolgenden Ausführungen mit Beratung, Empfehlung und Fakten darlegen.

Das Wichtigste zum Thema in kurzer Zusammenfassung

Dringende Fragen sind:

  • Soll alles in Eigeninitiative erfolgen oder müssen Profis mit Erfahrung das Ganze übernehmen?
  • Handelt es sich um Haushaltsauflösung, Räumen einer Wohnung oder eine einfache Entrümpelung?
  • Welche praktischen und rechtlichen Aspekte (z. B. Mietvertrag kündigen, Strom, Vollmachten) müssen berücksichtigt werden?
  • Was ist beim Einsatz eines Profiunternehmens zu beachten, welche Formalitäten sind zu erledigen, welche Termine abzusprechen?
  • Eine zusammenfassende Übersichtsliste hilft bei Planung und Durchführung des Vorhabens.

Am Anfang stehen grundsätzliche Entscheidungen

Wenn es sich nur um das Auflösen einer Einzimmer-Wohnung, z. B. im Altenheim, handelt, ist dies meist in Eigeninitiative zu schaffen. Dies gilt auch, wenn nur ein einzelner Raum entrümpelt werden soll. Bei einer kompletten Haushaltsauflösung mit mehreren Räumen empfiehlt es sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen (mehrere Angebote einholen!). Grundsätzlich ist wichtig, dass neben der Suche nach einem seriösen Unternehmen die formalen und rechtlichen Erfordernisse nicht in Vergessenheit geraten. Vor allem, wenn es z. B. bei einem Todesfall auch um Erbschaftsangelegenheiten geht (Nachlassgericht, Notar, Vollmachten).

Planung ist alles – Was genau wann passieren soll

Für eine Wohnungsauflösung sollte der erste Schritt eine Bestandsaufnahme in allen zum Haushalt gehörenden Räumen erfolgen. Dazu gehören, wenn vorhanden, auch Dachboden, Garage und Keller. Was soll entsorgt, was kann verkauft und was vielleicht verschenkt werden (an BRK), wer muss eventuell deshalb gefragt werden? Dies gilt speziell, wenn es um Erinnerungsstücke und Wertgegenstände geht, für die sich bei einem Todesfall diverse Angehörige interessieren. Wann erfolgt genaue Absprache mit dem beauftragten Unternehmen für notwendige Termine und entsprechenden Arbeiten, Beginn und Abschluss der verschiedenen Tätigkeiten? Am besten Listen und Ablaufplan erstellen!

Zusammenarbeit mit zuverlässigem Fachbetrieb für Haushaltsauflösungen

Zuerst sollte mit dem Unternehmen ein unverbindlicher Besichtigungstermin vor Ort stattfinden. Dabei lassen sich meist Fragen zum Ablauf der Wohnungsauflösung klären, einschließlich eines verbindlichen Kostenvoranschlags mit Vereinbarung eines verbindlichen Festpreises. Termine für einzelne Etappen der Räumung genau absprechen, eventuelle Mülldeponie- und Sperrmülltermine einplanen und entsprechend abstimmen. Sind zusätzliche Handwerker- und Renovierungsarbeiten nötig, sollte auch da frühzeitig eine Absprache erfolgen. Sind spezielle Zusatzkosten für Aufstellung eines Containers oder anderweitig zu erwarten, welche Sondervereinbarungen sind nötig?

Preisbestimmende Kostenfaktoren und diverse Sondervereinbarungen

Beim Kalkulieren und Festlegen der Kosten für die komplette Haushaltsauflösung spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Das beginnt mit Art und Menge des Hausrats, der zu entsorgen ist und ist an aktuelle Entsorgungspreise gekoppelt. Wie viele Mitarbeiter sind wie lange beschäftigt, dazu kommen Lage der Räume und Zugangsmöglichkeiten zum Inneren des Objekts, Anfahrtswege und Parkmöglichkeiten. Welche Zusatzaufgaben erledigt das beauftragte Unternehmen für den Auftraggeber? Verkäufe von Auflösungsgegenständen (z. B. Antiquitäten, Schmuck usw.) durch den Dienstleister können als Wertanrechnung die Gesamtkosten der Wohnungsauflösung mindern.

Suche nach seriösem Entsorgungsfachbetrieb und weiteren Hinweisen

Experten eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes müssen bestimmte vorgegebene Anforderungen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz erfüllen. Sie sind z. B. für das Einsammeln, Befördern, Beseitigen, Lagern und Verwerten von Abfällen, auch Schadstoffen wie Asbest, zuständig.
Im Internet finden sich beispielsweise Angaben, was ein seriöser Fachbetrieb für Haushaltsauflösungen alles bietet. Unter anderem auf homeday.de oder ratgeber.immowelt.de und vielen weiteren URLs gibt es viele Tipps zu Haushaltsauflösungen, Wohnungsauflösungen und Entrümpelung.
Wichtig ist jeweils, dass ein mit der Wohnungsauflösung beauftragtes Unternehmen über eine ausreichende Betriebs Haftpflicht Versicherung verfügt.
Ist ein passender Fachbetrieb für die Haushaltsauflösung gefunden und sind alle Arbeiten einschließlich des erforderlichen Aufwandes besprochen, kommen die Feinheiten: Kauft der Dienstleister auch Gegenstände aus dem Auflösungsbestand, wie z.B. Bilder, Antiquitäten oder andere Wertgegenstände, verbunden mit Wertanrechnung?
Soll eine vom Mieter verlangte Renovierung (z. B. Malerarbeiten) zusätzlich ausgeführt werden?

Grobe Übersicht zu möglichen Kosten

An einem Beispiel ergibt sich eine allgemeine, geschätzte Aufstellung, was für eine 50 qm große Wohnung etwa an Kosten anfallen kann.

Liegt das Objekt z. B. im Erdgeschoss, sind pro Quadratmeter rund 15 Euro (Dienstleister) zu veranschlagen. Befindet sich die Wohnung jedoch im 6. Stock und gibt es keinen Aufzug, ist bereits mit etwa 25 Euro/qm zu rechnen. Eine typische, verwahrloste Messi-Wohnung (viel Müll und Schrott) kann sogar mit bis zu 60 Euro/qm berechnet werden. Bei einem Schädlingsbefall oder verschimmelten Räumen kann sich die Summe weiter erhöhen. Die Gesamtkosten variieren also möglicherweise, je nach Situation, zwischen 750, 1.250 und 3.000 Euro, Zuschläge für Sondermüll oder Schädlingsbefall könnten noch dazu kommen. Auch die Entsorgung von Elektrogeräten (z. B. Kühlschrank, Waschmaschine) sollte mit jeweils 10 bis 20 Euro pro Teil einkalkuliert sein.
Wichtig beim Abschätzen, vor allem, wenn alles selbst erledigt wird, sind anfallende Gebühren für Abnahme-Einrichtungen (Container, Mülldeponie, Sondermüll).

Umgang mit Akten, Dokumenten und veräußerbaren Dingen

Testamente, Verfügungen und Vollmachten sind beispielsweise wichtige Dokumente, die gut und sicher verwahrt werden sollten. Auch Schmuck und andere Wertgegenstände gehören zu den Dingen, die unbedingt vor dem Eintreffen des professionellen Entsorgungs-Teams aussortiert sein sollten.

Akten, die offensichtlich verjährt und nicht mehr wichtig sind, sollten am besten im Schredder vernichtet werden. Wenn mit dem Entsorgungsfachbetrieb keine besonderen Vereinbarungen bestehen, können auch Verkäufe vor der endgültigen Räumungsaktion getätigt werden. Dazu können Kleinanzeigen in Internet oder Zeitung sinnvoll sein, Flohmärkte kommen für kleinere Gegenstände infrage. Vor Wertanrechnungs-Vereinbarungen mit dem Dienstleiter lohnt sich das Einholen von Expertenmeinungen zum tatsächlichen Wert der infrage kommenden Objekte.

Fazit als zusammenfassende Übersicht zum Ablauf einer Haushaltsauflösung

Zum Abschluss aller Betrachtungen zum Thema Wohnungsauflösung folgt hier nochmals eine Auflistung wichtiger Punkte, die beim kompletten Auflösen eines Haushalts zu beachten sind:

  • Wenn geplant (dringend empfehlenswert bei größerer Wohnungsauflösung wegen Todesfall), Termin zur kostenlosen Besichtigung mit seriösem Dienstleister rasch vereinbaren.
  • Genaue, verbindliche, am besten schriftliche Vereinbarungen zu Ablauf und Umfang der geplanten Tätigkeiten treffen, auch für eventuell erforderliche zusätzliche Sonderarbeiten.
  • Wenn die Arbeiten von einem Dienstleistungsunternehmen geleistet werden, sollte am Schluss die Übergabe der leeren Wohnung möglichst „besenrein“ erfolgen.
  • Sind Mietvertrag, Festnetzanschluss, Gas, Strom, Wasser, Zeitungszustellung usw. fristgemäß gekündigt, alle zu beachtenden gesetzlichen und kommunalen Vorschriften eingehalten?
  • Vom Vermieter unbedingt eine schriftliche Bestätigung für erfolgte, beanstandungsfreie Übergabe der geräumten Wohnung geben lassen!