Jeder, der ein Heft, eine Broschüre oder einen anderen kleineren Gegenstand, wie z.B. ein Werbegeschenk, versenden möchte, will einen möglichst günstigen Versand bekommen. Einen kleinen, leichten Gegenstand als Päckchen zu verschicken, wird meistens zu teuer. Oftmals liegen die Versandkosten in solch einem Fall deutlich höher als der eigentliche Wert der Ware. In solchen Fällen bietet sich eine Warensendung als günstige Alternative an. Dafür fallen geringere Portokosten an. Allerdings müssen solche Sendungen sowohl richtig verpackt als auch korrekt beschriftet werden.
Die richtige Versandtasche wählen
Um einen kleinen Artikel als Warensendung verschicken zu können, wird eine geeignete Versandtasche benötigt. Dabei kann es sich um folgende Verpackungen handeln:
- Briefumschlag
- Plastikbeutel
- Kartonage
- Luftpolsterumschlag
Welche dieser Verpackungen für eine Warensendung verwendet wird, spielt keine Rolle, sofern sie die zulässigen Maße nicht überschreitet. Eine Warensendung darf nicht größer als 35,3 x 25 x5 Zentimeter groß sein. Das maximale Gewicht ist auf 1,0 Kilogramm beschränkt. Die Warensendungen, die ursprünglich als Bücher- und Warensendungen bezeichnet wurden, gibt es bereits seit dem Jahre 1964. Diese Form des Versands wurde eingeführt, um eine günstige Alternative zu einem Päckchen anbieten zu können. Es gibt aber noch einige Besonderheiten, die unbedingt erfüllt werden müssen.
Welche Richtlinien muss eine Warensendung erfüllen?
Ein sehr wichtiges Kriterium besteht darin, dass in einer Bücher- und Warensendung ausschließlich der zu versendende Artikel enthalten sein darf. Lieferscheine und Rechnungen dürfen einer Warensendung hinzugefügt werden. Weitere schriftliche Dokumente oder Briefe dürfen auf keinen Fall darin verschickt werden. Im Verdachtsfall dürfen Mitarbeiter der Post die Sendungen sogar kontrollieren. Bis vor einigen Jahren gab es daher die Vorschrift, dass die Versandtaschen mit einem Verschluss versehen sein mussten, der sich problemlos öffnen und wieder verschließen lässt. Diese Vorschrift ist jedoch aus Datenschutzgründen abgeschafft worden.
Eine Warensendung richtig verpacken, ist daher kein großes Problem mehr. Die Versandtaschen oder Kartonagen dürfen fest zugeklebt werden, damit nichts verloren gehen kann. Ist alles korrekt verpackt und werden die zulässigen Maße sowie das Maximalgewicht nicht überschritten, ist das Porto für eine Bücher- und Warensendung deutlich günstiger als für ein Päckchen oder eine andere Versandform. Es gibt allerdings die Einschränkung, dass der Versand nur innerhalb Deutschlands stattfinden kann. Der Bücher und Warenversand kann sowohl von privaten Nutzern als auch von gewerblichen Verkäufern genutzt werden. Daher ist diese Versandform auch für viele Onlinehändler eine günstige Alternative. Inzwischen bietet nicht nur die Deutsche Post diese Versandart an. Auch andere Versanddienstleister haben entsprechende Varianten in ihrem Angebot.
Eine Warensendung richtig beschriften
Damit eine Bücher- und Warensendung auch den richtigen Empfänger erreicht, muss die Adresse deutlich lesbar im rechten unteren Bereich der Versandtasche zu erkennen sein. Unmittelbar oberhalb der Anschrift des Empfängers muss BÜWA, das ist die Abkürzung für Bücher- und Warensendung, stehen. In der oberen linken Ecke der Versandtasche steht der Absender. Die Rückseite darf nicht beschriftet sein. Im oberen rechten Bereich muss genug Platz für die Briefmarke vorhanden sein. Mitunter werden auch mehrere Briefmarken aufgeklebt, damit die Gebühr für das Porto erreicht werden kann.
Grundsätzlich gilt, dass die Auslieferung schnell erfolgt, wenn die Warensendung gut leserlich und übersichtlich beschriftet wird. Findet eine unübersichtliche oder schlecht lesbare Beschriftung statt, werden Sendungen vom automatisierten Verteilungsprozess ausgeschieden. In dem Fall müssen Mitarbeiter des Versanddienstleisters die Verteilung manuell vornehmen. Dadurch kann es zu Verzögerungen kommen.
Zusammenfassung
Kleinere Gegenstände können recht kostengünstig als Warensendung verschickt werden. Das gelingt jedoch nur, wenn bestimmte Maße nicht überschritten werden und das Gesamtgewicht nicht höher als 1,0 Kilogramm liegt. Zudem dürfen keine Briefe oder andere schriftliche Dokumente mit in einer Warensendung versandt werden. Ausnahmen gibt es nur für Rechnungen und Lieferscheine, die unmittelbar mit dem verschickten Artikel im Zusammenhang stehen. Des Weiteren sollte jeder, der eine Bücher- und Warensendung aufgibt, auf eine korrekte und gut lesbare Beschriftung achten.