Jagen in NRW

Hochsitz bei Heiligenhaus
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In Nordrhein-Westfalen gehört die Jagd zur Tradition und zum Kulturgut. Vielfältige Jagdmöglichkeiten im Wald und in den zahlreichen Gewässern begeistern Jäger schon lange in der Geschichte dieses Bundeslandes. Jagdinteressierte können den Jagdschein erwerben und somit ihren Teil zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts sowie zur Pflege der Tradition beitragen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Jagd in Nordrhein-Westfalen gehört zum Naturschutz.
  • Es gibt unterschiedliche Arten zur Jagd in unterschiedlichen Gebieten.
  • Besitzer des Jagdscheins kennen die Gesetze und Vorschriften und dürfen selber jagen.

Jagd in Nordrhein-Westfalen – wichtiger Teil des Natur- und Artenschutzes

Die Wildtierpopulation wächst konstant. Das gilt auch für Nordrhein-Westfalen. Dadurch breiten die Tiere ihren Wohnraum zunehmend auch an den Stadtrand aus und es besteht die Gefahr, dass Wildtiere in die Städte vordringen. Jäger regulieren die Wildtierpopulation und erhalten das ökologische Gleichgewicht auf Feldern und in den Wäldern aufrecht.

Allesfressende Beutegreifer, wie Rotfuchs und Rabenkrähe beeinflussen die von ihnen bewohnten Kulturlandschaften stark, da sich die Tiere in diesen Gebieten nicht zurechtfinden. Die Jagd der Beutegreifer reduziert überschüssige Bestände und schützen beispielsweise Singvögel, Feldhasen und Reptilien. Jäger, andere Naturschützer und Grundbesitzer arbeiten gemeinsam, um den Lebensraum stetig zu verbessern und die Nachhaltigkeit zu optimieren.

Quelle: https://www.fragen-zur-jagd.at/aus-dem-jagdleben/fragen-zur-jagd/was-hat-jagd-mit-naturschutz-zu-tun/

Je nach Saison, Wildtierpopulation und Jagdziel gebrauchen Jäger verschiedene Arten der Jagd. Alleine oder im Verband begehen die Jäger das betroffene Gebiet mit angepassten Jagdverfahren.

Arten der Jagd in Nordrhein-Westfalen

Die Vielfalt der Natur in NRW erfordert angepasste Jagden, um den Naturschutz in jeder Saison bestmöglich umzusetzen. An der Jahreszeit und dem zu bejagenden Wild orientieren Jäger ihre Vorgehensweisen.

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Jagd auf Hochwild

Die Jagd auf Rehe, Hirsche und Wildschweine erfordert Expertise. In den bewaldeten Gebieten müssen Jäger besondere Kenntnisse und Fähigkeiten nutzen und Vorsicht walten lassen.

Pirschjagd

Bei dieser Jagdart bewegt sich der Jäger behutsam und leise durch den Wald, um Wildtiere aufzuspüren. Der Erfolg bei dieser Art des Jagens setzen Geschicklichkeit und Geduld voraus. Andernfalls entwischen die scheuen Tiere.

Fuchsjagd

In Nordrhein-Westfalen gilt der Rotfuchs als Schädling, daher ist die Jagd auf das kleine Raubtier weit verbreitet. Ohne das gezielte Eingreifen durch Jäger würden Füchse den Bestand von Geflügel und Niederwild ernsthaft bedrohen.

Drückjagd

Bei dieser gemeinschaftlichen Jagdform arbeiten Jäger in Gruppen, die das Wild in eine bestimmte Richtung treiben. Häufig stellen Jäger Wildschweinen in Form der Drückjagd nach. Dabei soll das Wild nicht gehetzt werden.

Wasserwildjagd

An den zahlreichen Gewässern Nordrhein-Westfalens fühlen sich unterschiedliche Wasservögel, wie Enten und Gänse, heimisch. Hauptsächlich gelten Herbst und Winter als Saison der beliebten Wasserwildjagd.

Böhmische Streife

Diese Jagdform findet nur auf dem Feld statt, bei der Hasenjagd. Treiber und Schützen ziehen U-förmig um das zu bejagende Feld, damit die zu bejagenden Tiere nicht seitlich ausbrechen können.

Quelle: https://jagdwissen.jimdofree.com/jagdpraxis-1/jagdarten/

Natürlich dürfen Jäger nicht überall in NRW jagen. Strenge Vorschriften geben die jagdbaren Gebiete vor.

Hier ist die Jagd in Nordrhein-Westfalen erlaubt

Grundsätzlich müssen Jagdpächter oder Jagdgenossenschaften private Jagdreviere verwalten, damit diese bejagt werden dürfen. In Nordrhein-Westfalen ist das Jagen in privaten Revieren die Regel, zum Beispiel in ländlichen Gebieten, Waldflächen oder auf landwirtschaftlichen Areale. Auf diesen Gebieten gehört das Jagdrecht den Jagdpächtern, die auch die Bewirtschaftung und die Einhaltung der Jagdregeln verantworten.

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Die Jagd in staatlichen Forstbetrieben in NRW ist unter restriktiven Bedingungen zulässig. So verwalten staatliche Forstbetriebe beispielsweise die Landesbetriebe Wald und Holz.

Spezielle Regeln gelten auch für die Jagd in Naturschutzgebieten. Der Schutzzweck richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Deswegen ist die Jagd in Naturschutzgebieten in NRW teilweise nur eingeschränkt oder gar nicht erlaubt. Explizit regeln die Vorschriften der Naturschutzgebiete die dort angesiedelte Flora und Fauna.

In vielen Gewässern können Jäger Enten und Gänse jagen. Die Rahmenbedingungen hierfür stellen Jagdzeiten, an die sich jeder Jäger halten muss.

Die Saison und Vorschriften regeln auch die Jagd auf Hochwild. In Wäldern und landwirtschaftlichen Gebieten von NRW dürfen Rehe, Hirsche und Wildschweine gejagt werden. Ausgeweitete Jagd in waldreichen Gebieten auf Wildschweine nimmt zu und gewinnt an Bedeutung, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern. In NRW verhindert die Regulierung durch Jagd bisher erfolgreich den Ausbruch der ASP.

Wie in ganz Deutschland unterliegt die Jagd in Nordrhein-Westfalen strengen Vorschriften. Das Landesjagdgesetz regelt die zulässigen Jagdzeiten, die notwendigen Jagdscheine und den Gebrauch der Jagdwaffen. Wer dem Beruf oder der Aktivität als Naturschützer als Jäger nachgehen möchte, benötigt hierfür zwingend die staatliche Jagderlaubnis.

Den Jagdschein in NRW bekommen

Für den Erhalt des Jagdscheins durchlaufen Teilnehmer einen mehrstufigen Prozess. Das Verfahren inkludiert unterschiedliche Anforderungen und Prüfungen. Wer den Jagdschein machen möchte, muss unterschiedliche Bedingungen erfüllen:

Der Erwerb der waffenrechtlichen Erlaubnis ist essenziell, um eine Schusswaffe besitzen und führen zu dürfen. Dabei ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben, sofern der Erwerb des uneingeschränkten Jagdscheins beabsichtigt ist. Den eingeschränkten Jagdschein können in NRW Jäger im Alter von mindestens fünfzehn Jahren erwerben.

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Nach Erwerb der waffenrechtlichen Erlaubnis muss der zukünftige Jäger einen Antrag auf den Jagdschein bei der lokalen Jagdbehörde gestellt. An einer privaten Jagdschule oder bei der Kreisjägerschaft findet die Ausbildung statt, an die sich die Jägerprüfung schließt. Für die Prüfung müssen sich die Teilnehmer zwei Monate vor Prüfungsbeginn bei der Jagdbehörde anmelden. Das Mindestalter für die Jägerprüfung beträgt fünfzehn Jahre. Minderjährige dürfen den Jugendjagdschein nur begleitet und unter Beaufsichtigung durch eine erziehungsberechtigte oder bevollmächtigte Person ausüben.

Auf die bestandene Prüfung erfolgt die Beantragung des Jagdscheins mit dem Prüfungszeugnis bei der Jagdbehörde. Anschließend gilt der Jäger als Jungjäger, etwa bis zur dreijährigen Jagdpraxis.

Fazit

Jäger übernehmen in NRW eine abwechslungsreiche und verantwortungsbewusste Aufgabe gegenüber der Natur und Umwelt. Unter Einhaltung strenger Vorschriften regulieren Jäger die Wildtierpopulation und erhalten somit das Gleichgewicht der Wildtierbestände. Die Erlaubnis zum Jagen stellt der Jagdschein dar, den Minderjährige und Volljährige in NRW in einem mehrstufigen Verfahren absolvieren.